- Antrag für Börsengang von Anthropic wurde eingereicht.
- Anthropic hat eine Bewertung von 900 Milliarden Dollar.
- Elon Musks SpaceX plant ebenfalls einen Börsengang.
- Cash in der Krise - Diese 3 Monatszahler sichern dir stabile Einnahmen! (hier klicken)
Der Börsengang könnte einer der drei größten in diesem Jahr werden. Die KI-Firma schloss zuletzt eine 65 Milliarden Dollar (Dollarkurs) schwere Finanzierungsrunde zu einer Gesamtbewertung von 900 Milliarden Dollar ab. Auch OpenAI werden Börsenambitionen nachgesagt, die in ähnlichen Dimensionen liegen könnten. Elon Musks Raumfahrtfirma SpaceX, in der inzwischen auch seine KI-Firma xAI aufgegangen ist, könnte bereits Mitte Juni an die Börse gehen. Dabei wird Medienberichten zufolge eine Gesamtbewertung von bis 1,8 Billionen Dollar angestrebt. Mit demnach erhofften Erlösen von bis zu 80 Milliarden Dollar wäre es der mit Abstand größte Börsengang.
ChatGPT-Macher: Kein Wettlauf an die Börse
OpenAI-Chef Sam Altman sagte nach der Anthropic-Ankündigung, seine Firma sehe sich nicht im Rennen darum, wer zuerst an der Börse notiert sein wird. "Wir werden es machen, wenn wir glauben, dass es Sinn ergibt", betonte er in einem Interview des Senders CNBC. Vor einigen Monaten berichtete die Website "The Information", OpenAI-Finanzchefin Sarah Friar halte das Unternehmen noch nicht reif für einen Börsengang. OpenAI wies damals zurück, dass es bei dem Thema Differenzen in der Führungsetage gebe.
Zugleich gibt es nach wie vor Zweifel, ob die Investitionen von hunderten Milliarden Dollar in Infrastruktur für Künstliche Intelligenz am Ende wieder zurückverdient werden können. Altman sagte dazu bei CNBC, man werde nach seiner Einschätzung in einem oder zwei Jahren besser erkennen können, dass sich die hohen Ausgaben rechnen./so/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.