KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Hausgemeinschaft in Berlin zurück. Diese hatte den Einbau mit einem Beschluss verhindern wollen. Dagegen hatten die Wohnungseigentümer geklagt und nun auch vor dem BGH recht bekommen. Schon die Vorinstanz hatte zu ihren Gunsten entschieden.
Für dich zusammengefasst:
Wohnungseigentümer dürfen Klimageräte einbauen.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision einer Hausgemeinschaft zurück.
In dem Verfahren waren Wohnungseigentümer aus Berlin vor Gericht gezogen, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag fand bei einer Eigentümerversammlung aber keine Mehrheit. Sie klagten und waren bereits in der Vorinstanz erfolgreich. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, argumentierten die Richter. Das sah auch der BGH so.
Geräusche kein Grund, Einbau von Klimagerät abzulehnen
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte hingegen geltend gemacht, benachbarte Wohnungen könnten wegen des von der Anlage bei Nutzung gemachten Lärms an Wert verlieren. Solche auftretenden Geräusche seien in der Regel aber kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten, befand der BGH.
Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert - die Wand muss dafür durchbohrt werden./avg/jml/DP/zb
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