- Künftiger besserer Schutz für Kleinanleger in der EU.
- Verbraucher erhalten Zugang zu verständlichen Informationen.
- Neue Regeln müssen von Parlament und Staaten angenommen werden.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Provisionsverbot kommt nicht
Grundlage für die Verständigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte auch ein Provisionsverbot bei bestimmten Käufen ohne Beratung vorgeschlagen. Hintergrund dieser Idee: Bei Verkäufen auf Provisionsbasis erhalten etwa Versicherungsvertreter prozentual Geld von den Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je teurer das Produkt, desto mehr Provision bekommt in der Regel der Vertreter. Verbraucherschützer sehen dadurch die Gefahr von Interessenkonflikten.
Ein solches Verbot schlossen nun allerdings sowohl die EU-Länder als auch die Parlamentarier aus. Stattdessen sollen Interessenkonflikte künftig auf andere Weise verhindert werden: Beispielsweise durch einen einheitlichen Test, mit dem sichergestellt werden soll, dass Berater im besten Interesse des Kunden handeln.
Kapital gesucht - auch für Verteidigungsausgaben
Die EU will bewirken, dass mehr Kleinanleger an den Finanzmärkten investieren statt das Geld auf dem Sparbuch zu horten, auch damit es in Verteidigungsausgaben, Infrastrukturprojekte, Digitalisierung und Umweltschutz fließen kann. Unternehmen sollen sich leichter Geld beschaffen können.
Die neuen Regeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch jeweils formal angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können./rdz/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.