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Eigengeschäfte von Führungskräften: BaFin hebt Meldeschwelle an

Die Finanzaufsicht BaFin hebt per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 Euro auf 50.000 Euro an. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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