Nun legt offenbar auch die Linksfraktion nach. Ein Entwurf für einen Antrag mit dem Titel “Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern”, sieht deutliche Verschärfungen für Bitcoin- und Krypto-Anleger vor. Dies berichtet Daniel D. Eckert, Finanzredakteur bei “Die Welt”.
Kern des Vorstoßes ist die Forderung, Kryptowährungen künftig in den Katalog des § 20 EStG aufzunehmen. Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Krypto-Werten würden damit wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Statt der bisherigen Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft käme dann die Abgeltungsteuer zur Anwendung, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Damit unterscheidet sich der Vorschlag der Linken deutlich vom Grünen-Entwurf. Die Grünen wollen Krypto-Gewinne weiterhin im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte erfassen, aber die Haltefrist streichen. Das hätte zur Folge, dass Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden. Die Linke setzt dagegen auf die steuerliche Behandlung wie bei Kapitalerträgen.
Besonders brisant ist ein weiterer Punkt des Entwurfs. Die Linke will Krypto-Werte offenbar auch der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterwerfen. Wer Deutschland verlässt, könnte dann unter Umständen auf nicht realisierte Kursgewinne steuerlich erfasst werden. Bislang gilt eine solche Regelung bei Kryptowährungen nicht.
Zudem fordert die Fraktion, den OECD-Melderahmen für Krypto-Werte, kurz CARF, zeitnah in nationales Recht zu überführen. Krypto-Handelsplattformen sollen dadurch stärker in den automatisierten Datenaustausch mit Finanzbehörden eingebunden werden. Ergänzend soll die Bundesregierung bisherige Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung von Krypto-Assets evaluieren.
Sollten weiterhin Steuerlücken bestehen, will die Linke prüfen lassen, ob für dezentrale Transaktionen eine Steuerfiktion nach dem Vorbild des niederländischen Box-3-Systems eingeführt werden kann. Dabei würde nicht zwingend der realisierte Gewinn, sondern ein angenommener Vermögenszuwachs besteuert.
Für die Krypto-Branche ist der Antrag der nächste politische Warnschuss. Die steuerfreie Haltefrist von einem Jahr gehört bislang zu den zentralen Besonderheiten der deutschen Krypto-Besteuerung. Erst der Vorstoß der Grünen, nun der Antrag der Linken: Die Debatte verschiebt sich zunehmend in Richtung einer strengeren steuerlichen Behandlung von Bitcoin und Co.
Noch handelt es sich lediglich um einen Antrag der Linksfraktion. Ob daraus ein Gesetzesvorhaben wird, hängt von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und der Position der Bundesregierung ab. Klar ist aber schon jetzt, dass die Debatte um Krypto-Steuern in Deutschland deutlich an Schärfe gewinnt.
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