Der Weg zum Gesetz ist jedoch an hohe Hürden geknüpft. Damit der CLARITY Act den Senat passiert, sind mindestens 60 Stimmen erforderlich. Dies macht eine parteiübergreifende Zusammenarbeit unumgänglich. “Das bedeutet, man braucht die Demokraten. Man braucht ein überparteiliches Gesetz, und wir haben alle sehr hart gearbeitet, um sicherzustellen, dass diese Überparteilichkeit hält”, erklärt Calvert. Die kommenden Tage entscheiden darüber, wie sich die Stimmenverteilung konkret formiert.
Neben der allgemeinen Marktstruktur identifiziert Calvert die aktuelle Steuerpolitik als größtes Hindernis für die Adoption durch Unternehmen. Viele große Akteure möchten digitale Assets lediglich kaufen und halten, scheitern aber an den komplexen Compliance- und Berichtspflichten.
Besonders die aktuelle Praxis der US-Steuerbehörde IRS steht in der Kritik. Krypto-Börsen müssen derzeit für jede kleinste Transaktion ein Formular vom Typ 1099-DA ausstellen. Calvert erklärt das Problem: “Wir verschicken Millionen von 1099-DAs für Dinge wie 1-Dollar-Transaktionen – das ergibt absolut keinen Sinn.” Eine Entlastung erhofft sich die Coinbase-Vertreterin durch neue Gesetzesinitiativen wie den Digital Asset PARITY Act, der bereits im Repräsentantenhaus eingebracht wurde.
Rückenwind erhält die Branche durch aktuelle Umfragedaten. Eine Erhebung von HarrisX zeigt, dass 70 Prozent der US-Wähler die Verabschiedung klarer Krypto-Gesetze fordern. Zudem halten es 62 Prozent für wichtig, dass die USA die globalen Regeln für digitale Finanzen mitbestimmen.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.