- Der Bundestag stimmt über den Widerruf bei Online-Käufen ab.
- Eine Widerrufsfunktion soll leicht erkennbar sein.
- Neue Regeln gegen irreführende Umweltwerbung gelten 2026.
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Regeln gegen "Greenwashing"
Für Unternehmen relevant ist auch eine zweite Entscheidung, die das Parlament in der Sitzung treffen will. Hierbei geht es um härtere Konsequenzen bei irreführenden Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz. "Wer damit wirbt, dass ein Produkt "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" ist, muss seine Behauptung künftig auch belegen können - andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadensersatz", sagt Hubig, die in der Bundesregierung auch für den Verbraucherschutz verantwortlich ist.
Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Der Bundesrat hatte eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss des Bundestages verweist jedoch in seiner Beschlussempfehlung auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union und schlägt stattdessen vor, die Ministerin solle sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen./abc/DP/men
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