Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 127

Bitcoin-Sparplan: Wie 100 Euro im Monat zum Vermögen fürs Kind werden

Eltern, die ab der Geburt ihres Kindes regelmäßig in Bitcoin sparen, schaffen nicht nur Sicherheit, sondern auch Chancen. Mit kleinen Beträgen entsteht über die Jahre ein digitales Polster für Studium, Ausbildung oder den Start ins Berufsleben.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie Eltern mit einem Bitcoin-Sparplan langfristig Vermögen für ihre Kinder aufbauen
  • Was ein monatlicher Betrag von 100 Euro über 18 Jahre bewirken kann
  • Womit Bitcoin klassische Sparformen wie Tagesgeld und ETFs übertrifft
  • Warum sowohl Eltern als auch Kinder vom Bitcoin-Sparplan profitieren

Was wäre, wenn Eltern bereits bei der Geburt ihres Kindes anfangen würden, jeden Monat einen kleinen Betrag in Bitcoin zu investieren – nicht für sich selbst, sondern als langfristiges Geschenk für ihre Kinder? Während das klassische Modell der Altersvorsorge erst im Erwachsenenalter greift, eröffnet Bitcoin eine neue Perspektive: eine Art “Kinder-Rente“, die Eltern für ihre Kinder aufbauen können. Wer heute monatlich etwa 100 Euro anlegt, könnte seinem Sohn oder seiner Tochter zum Studien- oder Ausbildungsbeginn ein kleines Vermögen übergeben. Ein finanzieller Grundstein für den Weg in die Selbstständigkeit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 78.800,000 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart +0,16%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 91.574,000 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend