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Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung zur Anhebung des Schwellenwertes auf 50.000,00 EUR für zu meldende Eigengeschäfte

Allgemeinverfügung zur Anhebung des Schwellenwertes auf 50.000,00 EUR nach Art. 19 Abs. 9 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 für zu meldende Eigengeschäfte nach Art. 19 Abs. 1, 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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