Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 112

Antrag abgelehnt! Rechtsstreit zwischen Ripple und SEC geht weiter

Der Ripple-Rechtsstreit geht in die nächste Runde. Die zuständige Richterin lehnt einen Vergleich ab.
  • Richterin Analisa Torres wird den Fall SEC gegen Ripple nicht vorzeitig zu den Akten legen. Wie aus einem Gerichtdokument hervorgeht, lehnt sie den gemeinsamen Antrag beider Parteien ab.
  • In dem Dokument heißt es: “Die SEC (Klägerin) und Ripple (Beschuldigte) haben das Gericht um die “Auflösung” des Verfahrens sowie die Verringerung der Strafe um die Hälfte gebeten. Diese Anfrage wurde abgelehnt.”
  • Damit geht das Verfahren weiter. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Klage der SEC, die in das Jahr 2020 zurückreicht. Die damals vom kryptokritischen SEC-Chef Gary Gensler geführte Aufsichtsbehörde warf Ripple den unerlaubten Handel mit Wertpapieren vor.
  • Nach jahrelangem Rechtsstreit hatten sich die Parteien auf die Reduktion der ursprünglichen Strafe in Höhe von 125 Millionen US-Dollar auf 50 Millionen US-Dollar geeinigt. Dies wurde jetzt abgelehnt.
  • Der XRP-Kurs nimmt die Nachricht nicht gut auf. Auf Tagessicht notiert der Ripple-Coin 3,3 Prozent im Minus. Für den weiteren Verlauf sind diese Kursmarken wichtig.
Empfohlenes Video
Krypto-News: Bitcoin zeigt Erholung, aber für wie lange? Fed trifft Entscheidung über Krypto!

Quellen

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
XRP/EUR 1,74848 XRP/EUR (Ripple / Euro) Chart +0,06%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend