1. Das Geld, welches der Selbständige für seinen "neuen Geschäftwagen" bezahlt, hat er irgendwann schon mal versteuert.
2. Der Verkäufer muss das Verkaufte Fahrzeug ebenfalls versteuern (Umsatzsteuer). Somit erhält der Staat in jedem Fall die 16% MwSt. Diese zahlt der Staat ja nicht unbedingt an den Käufer aus, sondern verrechnet diese mit den folgenden Umsatzstererklärungen/Umsatzsteuervoranmeldungen.
Der Selbständige spart so also Umsatzsteuer, die aber wiederum den Gewinn in der Bilanz erhöht.
Und mehr Gewinn bedeutet mehr Einkommensteuer für den Staat.
Im grossen und ganzen ist diese Steuerregelung ein kleines Leckerli für den Selbständigen/Unternehmer, um ihn bei Laune zu halten für mehr/grössere Gewinne, die dann wieder dem Staat zu gute kommen.
Irgendwo hat er es sich verdient.
gruss julius
2. Der Verkäufer muss das Verkaufte Fahrzeug ebenfalls versteuern (Umsatzsteuer). Somit erhält der Staat in jedem Fall die 16% MwSt. Diese zahlt der Staat ja nicht unbedingt an den Käufer aus, sondern verrechnet diese mit den folgenden Umsatzstererklärungen/Umsatzsteuervoranmeldungen.
Der Selbständige spart so also Umsatzsteuer, die aber wiederum den Gewinn in der Bilanz erhöht.
Und mehr Gewinn bedeutet mehr Einkommensteuer für den Staat.
Im grossen und ganzen ist diese Steuerregelung ein kleines Leckerli für den Selbständigen/Unternehmer, um ihn bei Laune zu halten für mehr/grössere Gewinne, die dann wieder dem Staat zu gute kommen.
Irgendwo hat er es sich verdient.
gruss julius
