Geld, das in Wertpapieren angelegt ist, ist nicht so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint.
Denn falls ein Institut die Aktien nicht zurückgeben kann, gibt es gesetzlich nur
bis zu 20.000 Euro Entschädigung.
Den Anspruch auf Entschädigung aus Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und dessen Umfang
regelt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das für alle in Deutschland
tätigen Kreditinstitute verbindlich ist. Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998,
sagt ein Experte des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Während aber die gesetzliche
Einlagensicherung in Europa im Zuge der Finanzkrise von 20.000 auf 100.000 Euro erhöht worden sei,
habe man die ursprüngliche Höchstgrenze beim Anlegerschutz beibehalten. Ein Richtlinienentwurf der
EU aus dem Jahr 2010, mit dem das geändert werden sollte, sei wieder verworfen worden, weil er nicht
ausgereift gewesen sei, heißt es vom BdB.
Denkbar wäre es aber theoretisch auch, dass ein Kreditinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller
Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder
um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen.
www.faz.net/aktuell/finanzen/...her-wie-gedacht-12242907.html