FAZ’: Internationale Organisation fordert Kontrolle von Leerverkäufen
FRANKFURT (dpa-AFX) – Die umstrittenen Leerverkäufe an den Aktienmärkten
sollen laut einem Zeitungsbericht künftig kontrolliert werden. Die
internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) schlage vor,
die weltweit unterschiedlichen Vorschriften zu Leerverkäufen von Aktien zu
harmonisieren, schreibt die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwoch). Die
Detailvorschriften der IOSCO seien aber bislang noch sehr vage formuliert. Die
konkrete Ausgestaltung überlässt sie den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die IOSCO warnt dem Bericht zufolge, dass Leerverkäufe grundsätzlich eher
dazu geeignet seien, die ordentliche Preisbildung an den Märkten zu gefährden,
als Aktienkäufe. Leerverkäufe könnten im Extremfall dazu führen, dass sich
Käufer am Markt zurückhielten oder Investoren gar zu Verkäufen verleitet würden.
Auch seien Leerverkäufe in Kombination mit Gerüchten dazu geeignet,
Marktmanipulationen durchzuführen.
Bei Leerverkäufen verkauft ein Marktteilnehmer Aktien, um sie später zu
einem niedrigeren Preis zurückzukaufen. Bei “gedeckten” Leerverkäufen besitzt
der Marktteilnehmer die Aktien, die er verkauft, oder er leiht sie sich aus. Bei
“ungedeckten” Leerverkäufen besitzt der Marktteilnehmer die Papiere nicht und
geht sogar davon aus, dass er sie letztlich nicht liefern muss. Seit der
Finanzkrise steht diese Praxis in der Kritik, da unterstellt wird, dass sie den
Kursrutsch von Bankaktien beschleunigt habe.
Leerverkäufe wurden daraufhin in mehreren Ländern verboten. Auch in
Deutschland gilt das Verbot ungedeckter Leerverkäufe der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch mindestens bis Ende März. Es betrifft
die elf größten deutschen Banken- und Versicherungswerte./gr/wi
FRANKFURT (dpa-AFX) – Die umstrittenen Leerverkäufe an den Aktienmärkten
sollen laut einem Zeitungsbericht künftig kontrolliert werden. Die
internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) schlage vor,
die weltweit unterschiedlichen Vorschriften zu Leerverkäufen von Aktien zu
harmonisieren, schreibt die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwoch). Die
Detailvorschriften der IOSCO seien aber bislang noch sehr vage formuliert. Die
konkrete Ausgestaltung überlässt sie den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die IOSCO warnt dem Bericht zufolge, dass Leerverkäufe grundsätzlich eher
dazu geeignet seien, die ordentliche Preisbildung an den Märkten zu gefährden,
als Aktienkäufe. Leerverkäufe könnten im Extremfall dazu führen, dass sich
Käufer am Markt zurückhielten oder Investoren gar zu Verkäufen verleitet würden.
Auch seien Leerverkäufe in Kombination mit Gerüchten dazu geeignet,
Marktmanipulationen durchzuführen.
Bei Leerverkäufen verkauft ein Marktteilnehmer Aktien, um sie später zu
einem niedrigeren Preis zurückzukaufen. Bei “gedeckten” Leerverkäufen besitzt
der Marktteilnehmer die Aktien, die er verkauft, oder er leiht sie sich aus. Bei
“ungedeckten” Leerverkäufen besitzt der Marktteilnehmer die Papiere nicht und
geht sogar davon aus, dass er sie letztlich nicht liefern muss. Seit der
Finanzkrise steht diese Praxis in der Kritik, da unterstellt wird, dass sie den
Kursrutsch von Bankaktien beschleunigt habe.
Leerverkäufe wurden daraufhin in mehreren Ländern verboten. Auch in
Deutschland gilt das Verbot ungedeckter Leerverkäufe der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch mindestens bis Ende März. Es betrifft
die elf größten deutschen Banken- und Versicherungswerte./gr/wi