Wieviel ist die Hausfrau wert?


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Arbeiter:

Wieviel ist die Hausfrau wert?

 
21.06.01 13:36
F A M I L I E N



Wieviel ist die Hausfrau wert?


Ein Gerichtsurteil bringt den Markt in die Küche

Von Wolfgang Uchatius

Nehmen wir die deutsche Durchschnittsfamilie: Vater, Mutter, Kind. Er berufstätig, sie Hausfrau. Er fährt zur Arbeit, sie bleibt zu Hause. Nein, bleibt sie natürlich nicht. Sie geht zum Bäcker, zum Supermarkt, bringt das Kind in die Schule, und wenn sie heimkommt, wäscht sie ab, putzt die Fenster und bügelt Hemden. Kurz, auch sie arbeitet. Und seit neuestem steht ihr dafür auch ein Gehalt zu. Allerdings muss sie sich vorher scheiden lassen.

Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch Hausarbeit als wohlstandsschaffende Erwerbsarbeit zu sehen ist. Bisher hatten Frauen, die schon während der Ehe berufstätig waren, Anspruch auf höheren Unterhalt als Frauen, die erst nach der Scheidung einen Job annahmen und sich zuvor um Kinder und Küche gekümmert hatten. Die Hausarbeit wird nun der Erwerbsarbeit gleichgestellt. Denn, so der BGH, auch Haushaltsführung und Kinderbetreuung erhöhen den Lebensstandard (siehe nächste Seite "Das Urteil").

Obwohl Juristen, haben die Bundesrichter implizit eine alte ökonomische Frage beantwortet: Was ist der monetäre Wert der Hausarbeit? Bei Piloten, Krankenschwestern oder Fußballspielern gibt der Arbeitsmarkt die Antwort. Zwar kann man argumentieren, das gezahlte Gehalt entspräche nicht immer dem "wahren Wert" der jeweiligen Tätigkeit. Wie aber bestimmt sich der "wahre Wert"? Der monetäre Wert jedenfalls bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage und meistens auch durch die Marktmacht von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Nur, für die Arbeit von Hausfrauen gibt es keinen Markt. Was also ist deren monetärer Wert?

Mann und Kind als Kunden?

Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Antwort dem ökonomischen Konzept der Opportunitätskosten gefolgt. Demnach ist jede Entscheidung eines Menschen mit Kosten verbunden, selbst wenn es nur darum geht, ins Kino zu gehen und selbst wenn er eine Freikarte hat. Es sind die Kosten, die durch den Verzicht auf die Alternative entstehen.

Der Kinogänger hätte ja auch Geld verdienen können. Die Hausfrau hätte sich ja auch einen Job suchen können. Nach diesem Ansatz entspricht der Wert der Hausarbeit dem entgangenen Gehalt. Doch welches Gehalt ist ihr entgangen? Das einer Ärztin, das einer Verkäuferin? Es ist das Gehalt, das sie nach der Scheidung in ihrer neu angetretenen Arbeitsstelle bekommt, ist die Antwort des BGH. Als Ärztin, als Verkäuferin, als was auch immer.

Demnach hängt der Wert des Kochens und Abspülens also davon ab, wer denn da zu Hause kocht und abspült. Eine studierte Juristin oder eine angelernte Küchenhilfe? Nur geht es hier ja nicht um das richtige Mittel gegen Kopfschmerzen, sondern um leckeres Essen und saubere Teller. Ein Jurist, der als Taxifahrer arbeitet, bekommt ja auch nicht mehr Geld, nur weil er stattdessen Anwalt sein könnte.

Logisch ist diese Bewertung also nicht. Trotzdem findet sich eine ähnliche Gedankenschleife auch im Steuerrecht. Veranschlagt das Finanzamt die Einkünfte von Ehepartnern gemeinsam, berechnet es die Steuer im so genannten Splittingverfahren. Es tut so, als hätten Mann und Frau das exakt gleiche Einkommen zur Verfügung. Kümmert sich nun die Frau um den Haushalt, verdient also kein eigenes Geld, so splittet das Einkommenssteuergesetz die Einkünfte und schreibt ihr die Hälfte davon zu (jede Hälfte unterliegt dann für sich der Steuer).

Begründet wird dies damit, dass die Haushaltstätigkeit den gleichen Wert wie die Erwerbstätigkeit des Ehepartners habe. Nur, demnach schwankt der Wert der Hausarbeit mit dem Einkommen des Partners. Die Frau eines Betriebswirts, der zum Abteilungsleiter aufsteigt, wird dann sozusagen mitbefördert, obwohl sie womöglich nicht mehr Hemden bügelt, als sie es zuvor getan hat.

Die Gewerkschaft der Hausfrauen, die seit längerem ein staatliches Gehalt für Hausfrauen und -männer fordert, beziffert dieses auf 4500 Mark brutto. Warum? Weil dies das Durchschnittsgehalt aller Erwerbstätigen in Deutschland sei. Hausarbeit, so der zugrunde liegende Gedanke, sollte doch mindestens so viel wert sein wie die Durchschnittsarbeit. Das wäre sie nach marktwirtschaftlichen Kriterien allerdings nur, wenn sie auch so produktiv wäre wie die Durchschnittsarbeit. Um die Produktivität der Hausarbeit zu messen, müsste man aber wissen, wie viel Geld sie erwirtschaftet. Kurz, um den Marktwert zu berechnen, müsste man den Marktwert kennen.

Nun gibt es für zahlreiche Haushaltstätigkeiten inzwischen durchaus einen Markt. Dem Trend zum Outsourcing sind ja nicht nur Unternehmen nachgekommen. Statt selbst zu kochen, engagiert man einen Pizzaservice, den Abwasch erledigt die Putzfrau, das Hemd kommt gebügelt aus der Reinigung, und um die Kinder kümmern sich Erzieher und Nachhilfelehrer. Abgeleitet vom Marktpreis für diese Tätigkeiten hat der Hamburger Anwalt Jürgen Schacht als einer der Ersten schon vor 25 Jahren in seiner Doktorarbeit den monetären Wert der Hausarbeit errechnet. Auch sein Ergebnis war zwar letztlich verzerrt, weil die Marktpreise vermutlich rapide fielen, wenn plötzlich sämtliche Hausfrauen der Republik als Putzfrauen, Erzieherinnen und Köchinnen auf den Markt träten. Am Resultat änderte dies allerdings wenig: nämlich, dass der monetäre Wert der Hausarbeit nicht selten über dem Verdienst des Mannes läge.

Wer nun denkt, dass dies nicht sein könne, weil die Arbeit zum Beispiel eines Klavierlehrers ja wohl mehr wert sei als die einer Hausfrau (ist sie das denn?), übersieht erneut, dass der Marktwert per se nichts mit der sittlichen Frage nach sinnvoller, tugendhafter Arbeit zu tun hat. Beides zu vermischen liegt allerdings offenbar in der Natur des Menschen. Und deshalb würde es vermutlich allgemein als gerecht empfunden, wenn Hausfrauen vom Staat ein Gehalt bezahlt bekämen, zumindest solange es eine gewisse Höhe nicht übersteigt.

Auf dieser eher ethischen Ebene würde ein Hausarbeitsgehalt allerdings auch ein neues Problem erzeugen, quasi für Ungerechtigkeit sorgen. Weil nämlich jeder lieber mehr als wenig verdient, schaffen hohe Löhne auch einen Anreiz, den jeweiligen Beruf zu erlernen.

Die einzelne Hausfrau mag es als Befreiung empfinden, für ihre Arbeit bezahlt zu werden. In einer Gesellschaft allerdings, die der Meinung ist, dass die abnehmende Zahl der Hausfrauen für eine wachsende Emanzipation steht, würde die Einführung eines Hausarbeitsgehalts tendenziell kontraproduktiv wirken. Nämlich als Anreiz, Hausfrau zu bleiben. Die dann zur Dienstleisterin würde. Mann und Kind würden zu Kunden.



(c) DIE ZEIT   26/2001
   


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Arbeiter:

Das Urteil

 
21.06.01 13:41
F A M I L I E N

Das Urteil


Wie die Richter rechneten

Von Peter Müller

Ein Vierteljahrhundert hat Jürgen Schacht auf dieses Urteil gewartet. Jetzt endlich bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), was der Hamburger Anwalt schon in seiner Dissertation gefordert hatte: "Der Wert der Arbeit von Frauen im Haushalt muss anerkannt werden." Durch das Urteil werden Frauen in vielen der rund 192 000 Scheidungen, die in Deutschland jährlich ausgesprochen werden, besser gestellt. Vor allem alleinerziehende Mütter profitieren von der neuen Rechtsprechung.

Um einen exakten Maßstab, wie viel Hausarbeit wert ist, hat sich der XII. Zivilsenat in dem Grundsatzurteil gedrückt. Statt dessen sagen die Richter: Entscheidend ist, was ein unterhaltsberechtigter Partner nach der Scheidung verdient oder verdienen könnte, wenn er eine neue Arbeit aufnimmt. Daraus ergibt sich praktisch ein Aufschlag für die frühere Hausarbeit.

Die alte Regel war: Erzielte ein Partner während der Ehe ein anrechenbares Nettoeinkommen von 5000 Mark, während der andere die Hausarbeit erledigte, erhielt letzterer etwas weniger als 2500 Mark nach der Scheidung. Nahm der Unterhaltsberechtige später einen neuen Job an, in dem er 2500 Mark verdiente, bekam er keinen Unterhalt mehr. Für den Göttinger Familienrechtsexperten Uwe Diederichsen war diese so genannte Anrechnungsmethode sozialpolitisch verfehlt. "Für Frauen gab es nach der Scheidung bislang keinen Anreiz wieder zu arbeiten." Dies sei auch der Ratschlag jedes Anwalts gewesen.

Anders gestaltet sich die Unterhaltsberechnung von Doppelverdienern. Hätte der unterhaltsberechtige Partner kurz vor der Trennung noch einen Job angenommen und 2500 Mark verdient, so hätte er nach der Scheidung knapp die Hälfte der Differenz zwischen seinem Einkommen und dem des Partners erhalten, hier also zu seinem Verdienst weitere 1250 Mark. Der Grund: Der Verdienst der Frau hatte hier die ehelichen Lebensverhältnisse mitbestimmt.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen führte zu Ungerechtigkeiten, die der Richterspruch des BGH nun mildern soll. Hausarbeit wird aufgewertet, in dem sie dem Fall der Doppelverdiener angeglichen wird: Nach der Scheidung gibt es knapp die Hälfte der Differenz zwischen dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Einkommen, das die frühere Hausfrau erzielt oder erzielen könnte.

Familienrechtler Diederichsen begrüßt dieses Urteil als ein weiteres in einer Reihe von frauenfreundlichen Entscheidungen. So haben Gerichte bereits festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch einer Frau, die als Sekretärin das Medizinstudium ihres Mannes finanzierte, dessen Einstiegsgehalt als Arzt sei. Dies gelte auch dann, wenn sich beide vor seinem Berufseinstieg hatten scheiden lassen. Die Begründung der Richter: Die Ehe habe in der Aussicht auf den guten Verdienst bestanden.



(c) DIE ZEIT   26/2001
   


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everhope:

Meine Frau ist unbezahlbar !

 
21.06.01 13:46
Wenn ich auf sie gehört hätte, hätte ich nicht in den Neuen Markt investiert, sondern eine Wohnung gekauft.

Jetzt darf ich weiterhin Miete zahlen.

Und meine Frau nimmt Bügelaufträge an.
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Stox Dude:

everhope: Darf ich zusaetzliche Auftraege

 
21.06.01 14:43
erteilen?
Antworten
everhope:

Yes, Stox Dude

 
21.06.01 14:48
Die Hemden müssen allerdings vorbeigebracht und abgeholt werden.

So hat meine Frau, die den ganzen Tag zuhause ist, wenigstens ein bißchen Unterhaltung.

Gute Kunden bekommen Kaffee oder mehr.

Wo wohnst Du Stox Dude?
Antworten
Stox Dude:

Kann ich die

 
21.06.01 14:55
Buegelwaesche auch per DHL senden? Wohne naemlich zu weit weg.
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everhope:

Wenns Dir nichts ausmacht, wenn Deine Wäsche

 
21.06.01 14:59
zweimal gebügelt wird: einmal von meiner Frau und einmal von DHL beim Transport!
Kaffee packt meine Frau als Zusatz-Service mit ein.
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Arbeiter:

@ everhope

 
21.06.01 19:22
Ich habe auch noch ne' Menge Wäsche, bin gerade am sortieren (Sommer & Winter).

Gruß
Arbeiter
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Wildi:

Eine Hausfrau,kann von morgens bis Nachmittags ...

 
21.06.01 20:56
die Kurse beobachten und ist sicher besser über die Börsenelt informiert,als so mancher Möchtegernbörsianer.Aber so 5-10 Jahre möchte ich doch noch mit Heirat warten.Und wenn meine Zukümpftige dann lieber arbeiten gehen möchte,so soll sie das dann tun!!!
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