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Anschläge/Überblick/NYSE-Sicherheitsmechanismen bei Kurseinbrüchen
New York (vwd) - In Anbetracht erwarteter massiver Kursverluste zur
Wiederaufnahme des Handels an Wall Street am Montag, 15.30 Uhr MESZ, im
Folgenden ein Überblick der geltenden Regeln für Handelsbeschränkungen,
-unterbrechungen und -aussetzungen, sogenannte "Trading Collars":
- Bei einem Rückgang um 210 Punkte des Dow Jones Industrial Average werden
Handelsbeschränkungen entsprechend der "Uptick-Rule" ausgelöst. Damit bleibt
der Programmhandel auf die im S&P-500-Index enthaltenen Aktien so lange
unterbunden, bis der Verlust auf die Hälfte des Schwellenwertes eingegrenzt
ist.
- Bei einem Rückgang um 1.100 Punkte bis 14.00 Uhr Ortszeit (20.00 Uhr MESZ)
wird der Handel für eine Stunde unterbrochen. Zwischen 14.00 und 14.30 Uhr
Ortszeit beträgt die Unterbrechung 30 Minuten, nach 14.30 Uhr Ortszeit wird
der Handel nicht mehr unterbrochen.
- Ein Rückgang um 2.150 Punkte vor 13.00 Uhr Ortszeit (19.00 Uhr MESZ) hat
eine Handelsunterbrechung von zwei Stunden zur Folge, zwischen 13.00 und
14.00 Uhr Ortszeit von einer Stunde. Bei einem Rückgang um 2.150 Punkte nach
14.00 wird die Börse für den Rest des Tages geschlossen.
- Ein Rückgang um 3.250 Punkte führt zur Einstellung des Handels für den
Rest des Tages.
Ergänzend hat die Securities and Excange Commission (SEC) weitere
vorübergehende Regeländerungen angeordnet:
- Unternehmen dürfen eigene Aktien ohne die üblichen zeitlichen und
volumenmässigen Restriktionen zurückkaufen, ohne nachteilige bilanzielle
Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Broker dürfen Kapitalwerte ohne Berücksichtigung der Tage, während denen
die Börse geschlossen war, berechnen.
- Investmentfonds dürfen untereinander Kapitel aufnehmen und ausleihen.
- Wirtschaftsprüfungsfirmen dürfen ihre Dienste anbieten, um Kunden mit
Büros in und um das World Trade Center zu helfen, ihre Akten wieder
herzustellen. Dabei werden die Unabhängigkeitskriterien der Revisoren außer
Kraft gesetzt.
- Short-Selling wird nicht verboten.
vwd/12/03/17.9.2001/gos/zwi
Anschläge/Überblick/NYSE-Sicherheitsmechanismen bei Kurseinbrüchen
New York (vwd) - In Anbetracht erwarteter massiver Kursverluste zur
Wiederaufnahme des Handels an Wall Street am Montag, 15.30 Uhr MESZ, im
Folgenden ein Überblick der geltenden Regeln für Handelsbeschränkungen,
-unterbrechungen und -aussetzungen, sogenannte "Trading Collars":
- Bei einem Rückgang um 210 Punkte des Dow Jones Industrial Average werden
Handelsbeschränkungen entsprechend der "Uptick-Rule" ausgelöst. Damit bleibt
der Programmhandel auf die im S&P-500-Index enthaltenen Aktien so lange
unterbunden, bis der Verlust auf die Hälfte des Schwellenwertes eingegrenzt
ist.
- Bei einem Rückgang um 1.100 Punkte bis 14.00 Uhr Ortszeit (20.00 Uhr MESZ)
wird der Handel für eine Stunde unterbrochen. Zwischen 14.00 und 14.30 Uhr
Ortszeit beträgt die Unterbrechung 30 Minuten, nach 14.30 Uhr Ortszeit wird
der Handel nicht mehr unterbrochen.
- Ein Rückgang um 2.150 Punkte vor 13.00 Uhr Ortszeit (19.00 Uhr MESZ) hat
eine Handelsunterbrechung von zwei Stunden zur Folge, zwischen 13.00 und
14.00 Uhr Ortszeit von einer Stunde. Bei einem Rückgang um 2.150 Punkte nach
14.00 wird die Börse für den Rest des Tages geschlossen.
- Ein Rückgang um 3.250 Punkte führt zur Einstellung des Handels für den
Rest des Tages.
Ergänzend hat die Securities and Excange Commission (SEC) weitere
vorübergehende Regeländerungen angeordnet:
- Unternehmen dürfen eigene Aktien ohne die üblichen zeitlichen und
volumenmässigen Restriktionen zurückkaufen, ohne nachteilige bilanzielle
Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Broker dürfen Kapitalwerte ohne Berücksichtigung der Tage, während denen
die Börse geschlossen war, berechnen.
- Investmentfonds dürfen untereinander Kapitel aufnehmen und ausleihen.
- Wirtschaftsprüfungsfirmen dürfen ihre Dienste anbieten, um Kunden mit
Büros in und um das World Trade Center zu helfen, ihre Akten wieder
herzustellen. Dabei werden die Unabhängigkeitskriterien der Revisoren außer
Kraft gesetzt.
- Short-Selling wird nicht verboten.
vwd/12/03/17.9.2001/gos/zwi