Ersteres ist ein staatliches Dekret, dass gebietet, alles Gold an den Staat abzugeben. In der Neuzeit (Weimar 1923 und USA 1933) waren hiervon allerdings Schmuck, Kunstgegenstände und Münzsammlungen ausgenommen, was sogar legal einen ordentlichen Spielraum bietet. Zudem wurde, zumindest in den USA, für das eingelieferte Gold ein, wenn auch geringer, Betrag gezahlt.
Eine Goldenteignung hingegen würde eine gewaltsame Beschlagnahme ohne gegenleistung bedeuten. Auch die hat es sicher gegeben. Nur wenn man sich ansieht, unter welchen Umständen und Regimen dies geschah, dann muss man sagen, dass in so einem Fall die Goldenteignung wohl unser geringstes Problem wäre.
Goldverbote hat es seit Zeiten der römischen Kaiser immer wieder mal gegeben. Nur ... funktioniert haben sie nie. Und das wäre bei einem Goldverbot heute auch nicht anders. Dazu ist die Welt mittlerweile zu globalisiert und zu mobil.
