Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag verfassungwidrig


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Dixie:

Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag verfassungwidrig

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16.10.01 12:11
Wegen der Beschränkung auf Höchstbeträge können Steuerzahler einen Großteil ihrer Renten-, Lebens- und Krankenversicherungsbeiträge oft nicht in der Steuererklärung geltend machen. Doch es naht Hoffnung: Der Bundesfinanzhof hat an dieser Rechtslage verfassungsrechtliche Bedenken (Az. XI R 17/00). Die Bundesrichter möchten die absetzbaren Höchstgrenzen gern erweitern.
Allerdings erging bislang noch kein endgültiges Urteil, so dass die Finanzämter von Amts wegen die Steuerbescheide zunächst offen halten müssen. Steuerzahler sollten daher immer alle Ausgaben, die der persönlichen Absicherung dienen, in der Steuererklärung angeben, auch wenn sie über die derzeitigen Höchstgrenzen hinausgehen. Entscheidet der Bundesfinanzhof, dass die Höchstbeträge zu niedrig sind, winken satte Erstattungen.

Wichtig ist, dass der Steuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk wegen der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz) enthält. Fehlt der Vermerk, sollten Sie innerhalb der Einspruchsfrist unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums IV D 2-S 0338-24/01 auf Änderung drängen.


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Karlchen_I:

Gute Info.... Könnte ein warmer Regen werden.... o.T.

 
16.10.01 12:23
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Thomastrada.:

@Dixie

 
16.10.01 12:37
Hast Du hierzu und vielleicht generell gute Quellen zu Einkommensteuerfragen?

Vielen Dank im Voraus,
T.
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Dancer:

Wo soll denn Eichel das Geld hernehmen?

 
16.10.01 12:38
Das wäre ja eine Katastrophe für seinen Haushalt. (Aber nicht für mich ...)
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mothy:

Soweit ich informiert bin

 
16.10.01 12:44
ist dies schon seit mindestens letztem Jahr bekannt und ist schon diskutiert worden.
Und ich meine mich erinnern zu können, daß die entsprechenden Gesetze rückwirkend geändert werden sollen, bzw. soll Hr. Eichel aufgefordert worden sein eine entsprechende Lösung zu finden
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Karlchen_I:

Um das zu finanzieren, werden...

 
16.10.01 12:49
eben die Steuern erhöht, oder es wird eine neue Steuer eingeführt. Wie wäre es mit einer Existenzberechtigungssteuer?
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Reila:

@Karlchen_I, das wäre denkbar.

 
16.10.01 12:55
Allerdings bräuchten wir dann auch ein Existenzberechtigungsprüfungsamt, das über weitere Steuererhöhungen finanziert werden müsste.

Erinnert mich an Lothar Spät, der darauf hinwies, daß die amerikanische Unabhängigkeitserklärung weniger umfangreich sei als die Regelung der EU zur Festlegung der Kantenlängen eines Karamelbonbons. Und den Amerikanern fehlte für eine solche Kulturleistung auch die entsprechende Institution. Arme Amis.

R.
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Dixie:

@Thomastradamus

 
16.10.01 14:07
Nein, ich bin kein Steuerberater oder so.  
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gurkenfred:

@thomastradamus: auf die gefahr hin, daß

 
16.10.01 14:17
ich einen werbe-schwarzen krieg: ich benutze ne loseblattsammlung, die auch für doofe arbeitnehmer verständlich ist: "steuertipps für angestellte" heißt das ding. da hab ich bis jetzt alles gefunden und diese aktuellen entwicklungen stehen da auch drin.  
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Thomastrada.:

@Dixie, gurkenfred

 
16.10.01 14:34
Dixie, ich dachte nur...Du musst das ja irgendwo her haben.

gurkenfred, Du wirst lachen (oder auch nicht), ich hab' das Ding auch vorliegen und bin ziemlich begeistert (wäre eher einen Grünen wert!;-)) - nur, es ist nicht meins und mein Vater trommelt schon mit den Fingern...

Außerdem würde ich mich gerne regelmäßiger im Netz informieren lassen.

Auf jeden Fall vielen Dank, ich werd' mal selbst weitersuchen.

Gruß,
T.
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Dixie:

Dies hier enthält manchmal interessante Dinge

 
16.10.01 14:44
www.steuerzahler.de/themen.htm
www.focus.de/E/EG/EGA/ega.htm?zu2=0049
www.steuerthek.de/buecher/ratgeber_est.htm
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Dixie:

Wieso

 
16.10.01 14:45
funktioniert das mit dem Link manchmal und manchmal nicht? Happy End?
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