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JPMorgan startet Uniper mit 'Overweight' - Ziel 13,10 Euro
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HSBC startet Uniper mit 'Hold' - Ziel 11 Euro
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Macquarie startet Uniper mit 'Outperform' - Ziel 16 Euro
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Hier auch für andere Interessenten die Ziffer 7.4 aus dem Spaltungsbericht:
"Haftung der Uniper SE nach dem Umwandlungsgesetz für die Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Kernenergiegeschäft in Deutschland
Gemäß § 133 Abs. 1 und Abs. 3 UmwG haftet die Uniper SE gesamtschuldnerisch mit der
E.ON SE für die Erfüllung der bei der E.ON SE verbliebenen Verbindlichkeiten, die vor dem
Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind, wenn sie innerhalb von fünf Jahren
ab Bekanntmachung der Eintragung der Abspaltung in das Handelsregister der E.ON SE fällig
und daraus Ansprüche gegen die Uniper SE gerichtlich oder in einer anderen in § 133 UmwG
beschriebenen Weise festgestellt werden (siehe Abschnitt 4.3.1(ii) „Nachhaftung gemäß § 133
UmwG der Uniper SE als übernehmender Rechtsträger"). Die Haftung der Uniper SE nach
§ 133 Abs. 1 UmwG betrifft nur eigene Verbindlichkeiten der E.ON SE und nicht solche Verbindlichkeiten
der Tochtergesellschaften der E.ON SE. Dementsprechend besteht gemäß
§ 133 Abs. 1 und Abs. 3 UmwG insbesondere keine unmittelbare Haftung der Uniper SE für
die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen mit Blick auf die Stilllegung und den Rückbau von
Kernkraftwerken sowie die Entsorgung und die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Bezug
auf das im E.ON-Konzern verbleibende Kernenergiegeschäft in Deutschland. Diese Verpflichtungen
treffen nicht die an der Spaltung beteiligte E.ON SE, sondern deren mittelbare Tochtergesellschaft
PreussenElektra. Lediglich soweit gegenwärtige und zukünftige atomrechtliche
Verpflichtungen zu einem Verlust bei der PreussenElektra und in der Folge auch zu einem
Verlust bei ihrer unmittelbaren Muttergesellschaft, der E.ON Energie AG, führen und die E.ON
SE für diesen Verlust aufgrund des zwischen der E.ON SE und der E.ON Energie AG bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß § 302 AktG haften muss, besteht
innerhalb der dargestellten Fünfjahresfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 UmwG) eine mittelbare
Haftungsverpflichtung der Uniper SE gegenüber der E.ON Energie AG in Höhe der Verlustausgleichspflicht.
Die E.ON SE hat sich gemäß Ziffer 8.2 des Abspaltungs- und Übernahmevertrags verpflichtet,
die Uniper SE von sämtlichen vorgenannten Verpflichtungen freizustellen (siehe dazu nachstehend
Abschnitt 10.1.8 „Gläubigerschutz und Innenausgleich (Ziffer 8)“)."
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Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
10![]() | 3.294 | Uniper | Highländer49 | Highländer49 | 06.05.25 14:54 | |
4![]() | 73 | Uniper back-of-the-envelope max EUR 2.50. | Pat888 | tagschlaefer | 11.03.24 19:01 | |
2 | Uniper SE. Top oder wider Pop. DE000UNSE026 | brunneta | brunneta | 18.12.23 21:34 | ||
3![]() | 15 | RWE und Uniper | RPM1974 | brunneta | 02.09.22 11:24 |