Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen gerichtliche Vergleiche für die Saubere Luft und die Verkehrswende in sieben Städten
Um zu verhindern, dass beschlossene Maßnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt werden, haben wir in allen sieben Vergleichen einen Kontrollmechanismus verankert, der über die Anrufung einer Schiedsstelle unmittelbar weitere Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote auslösen kann.“
Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot zusätzlich beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.
Zudem hat sich das Land verpflichtet, zu prüfen, welche Dieselfahrzeuge im Landesbesitz kurzfristig nachgerüstet werden. Hierzu wurden für das 1. Quartal 2020 Gespräche zwischen der DUH und der Landesregierung vereinbart.
www.duh.de/presse/pressemitteilungen/...uer-die-saubere-luft/
Also vorerst keine Fahrverbote und viel Nachrüstungen !