Teil II...ALARM...bin gekündigt !!!


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Aktienwurm:

Teil II...ALARM...bin gekündigt !!!

 
18.07.01 22:31
Heute war ich in das Firma und habe ich den Brief geholt.
Da steht folgendes:

KÜNDIGUNG

Sehr geehrter Herr X...

hiermit kündigen wir Ihr Arbeitverhältnis fristgerecht zum 31.08.2001.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Y...

Meine fragen sind:

Was heißt fristgerecht ?
Darf er mich so rausschmeißen ohne Grund?
Werde ich ab 01.09.2001 Arbeitlosengeld bekommen oder gibt Sperre?
Oder soll ich klagen auf Wiedereinstellung?
Er sagte mir ich brauche nicht mehr zu Arbeit zu kommen,er schenkt mir das Lohn bis 31.08.? Soll ich das nehmen?

Na ja,in jede schlecht sache ist auch eine gute...jetzt habe ich mehr zeit für die Börse, und werde versuchen mein Depot etwas zu verbessern.

Bitte um Tips !!!

Aktienwurm



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TamerJ:

ich würde an deiner stelle ihn verklagen. o.T.

 
18.07.01 22:33
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Zwergnase:

Gehe gleich morgen frueh zu einem

 
18.07.01 22:36
Fachanwalt fuer Arbeitsrecht. Versuch in dieser Sache nichts auf eigene Faust, ansonsten ziehst du den kuerzeren. Viel Glueck noch und Kopf hoch. Gr. ZN
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ds99:

fristgerecht ?

 
18.07.01 22:37
hast du denn einen befristeten Arbeitsvertrag ?, wenn nicht kann er nicht ohne Grund kündigen.

Du bekommst Arbeitslosengeld.

Du könntest klagen auf Wiedereinstellung, aber was bringt Dir das ?

Denke er will dich einfach loswerden.

Wie lange bist bzw. warst du in der Firma ?
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Aktienwurm:

Ich bin dort seit 01.11.2000 also seit 8 Monate !! o.T.

 
18.07.01 22:39
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sexy:

@Aktienwurm, was hast Du heute getan

 
18.07.01 22:43
teile uns doch mal bitte mit, was Du heute getan hast. Bist Du zu einem
Anwalt?
Grundsätzlich bekommst Du sofort Arbeitslosengeld, wenn Du gekündigt wirst, also
ab 01.09. Du mußt jedoch am 01.09. beim Arbeitsamt erscheinen und einen Antrag ausfüllen, wenn Du das nicht machst, bekommst Du auch nicht sofort das Arbeitslosengeld.
Zu Deiner Frage, was "fristgerecht" heißt, versuche ich Dir das zu erklären:
Das heißt, daß Dein Arbeitgeber, nach Recht, oder nach Vertrag das Recht hat, Dich zu diesem Termin zu kündigen. Also gehe ich davon aus, daß Deine Kündigungsfrist 8 Wochen auf Ende des Monates beträgt, informiere Dich unbedingt, ob er das Recht hat, Dich auf 8 Wochen zu kündigen. Wenn die Kündigungsfrist nur 6 Wochen beträgt, hat er Dich zu spät gekündigt, und die Kündiung wäre erst ab Ende September bzw. vielleicht sogar ab Mitte September rechtsgültig.
Bitte bericht uns darüber
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ds99:

Probezeit,

 
18.07.01 22:47
manche Firmen haben eine Probezeit von 3 Mon. manche von 6 Mon und andere gehen hin und verlängern nochmal die Probezeit.
Also mir scheint es so zu sein das du indirekt noch in der Probezeit bist, weil er keinen Kündigungsgrund angegeben hat.
Aber in jedem Fall besorg Dir fachliche Unterstützung, damit du auch für die Zukunft bescheid weißt.
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taos:

@Aktienwurm, verplemper jetzt nicht Deine Zeit

 
18.07.01 22:51
mit klagen, oder spielen an der Börse.

Wenn Du eine Abfindung bekommen solltest, ist das nicht viel. Und bei der 1. Instanz des Arbeitsgericht zahlt jede Seite selbst. Falls Du nicht Rechtsschutz Versichert bist, zahlst Du nur drauf.

Such Dir eine neue Stelle und achte auf den Arbeitsvertrag.

So, und jetzt setz Dich hin, bring Deine Papiere in Ordnung und Schreib einen Lebenslauf. Morgen sehe mal im Internet bei Job Firmen nach und Samstag schau in die Zeitung.

So, und sobald Du einen Job hast, kannst Du auch Urlaub machen.

Taos
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TamerJ:

dir steht "Abfindung" zu "Resturlaubstage" ggf.

 
18.07.01 22:51
"Überstunden" die Du geltend machen kannst. Die Resturlaubstage falls du sie nicht schon genommen hast muss er dir in Geld ausbezahlen, da kommen schon schnell mal 8000 - 30.000 DM zusammen. Gehe sofort zu einem Arbeitsrechtler (Fachanwalt für Arbeitsrecht) Es lohnt sich alle mal.
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Aktienwurm:

Er hat mir auch kein Arbeitvertrag gegeben !!

 
18.07.01 22:52
Probezeit war 3 Monate.
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TamerJ:

wie kein Arbeitsvertrag???? o.T.

 
18.07.01 22:53
Antworten
TamerJ:

hat er dich schwarz beschäftigt?? o.T.

 
18.07.01 22:55
Antworten
Aktienwurm:

ich bin Ausländer...

 
18.07.01 22:58
wußte ich nicht das er mir einen geben soll ??
Mußte er mir einen geben ??
Macht er sich strafbar weil er mir keine gegeben hat ??

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taos:

Wir haben in Deutschland

 
18.07.01 23:06
Vertragsfreiheit. Ein Vertrag kann auch mündlich geschloßen werden.

Taos
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Aktienwurm:

gehe am Freitag zu Anwalt....

 
18.07.01 23:37
ich hab gehöt er ist gut.Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bin aus Frankfurt am Main.Kennt jemand einen guten Anwalt in Frankfurt am Main ??
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JOHN MILLNER:

blos kein anwalt !!!!!

 
19.07.01 07:48
erfahrungen aus meiner angestelltenzeit !!!!   nimm keinen anwalt, die taugen nichts. geh zur gewerkschaft, die haben gewerkschaftsanwälte. die machen nicht lange rum. das beste was du machen kannst!!!

(war auch damals zuerst bei einem fachanwalt, dem hab ich nach 4 wochen  das mandat entzogen bin dann zur gewerkschaft. in einer woche war die sache gelaufen)

was soll das mit dem urlaub???? da er dir in der 2. jahreshälfte gekündigt hat, steht dir der volle jahresurlaub zu (30 tage denke ich). steht so im arbeitsrecht.
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cap blaubär:

bevor Du Energie für evtl 2Wo weiterbeschäftigung

 
19.07.01 08:29
verplämperst schau lieber hier mal nach cncDreherejobs(waren 25heutmorgen Plz 6000)  
www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?sis
blaubärgrüsse
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Alpet:

Problem mit Arbeitslosengeld !

 
19.07.01 08:43
Du mußt ein Jahr am Stück beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Sollte dies deine erste Beschäftigung gewesen sein, sieht es schlecht aus.

alpet
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Prosecco:

@Aktienwurm: Spiel nicht

 
19.07.01 08:44
mit dem Mitleid anderen. Du hast jetzt bis ende August viel Zeit dir einen neuen Job zu suchen und das ist es was du machen musst. Liess dir die Empfehlung von Taos nochmals genau durch - es ist das einzig richtige. Und denke daran du bist für dein Schicksal selber verantwortlich und hör auf  andere dafür verantwortlich zu machen!

Grüsse Prosecco!!
Antworten
Nobody II:

...

 
19.07.01 08:46
schriftlich geschlossen werden !

Infos zur Kündigung : BGB §622 ff.

...kann mit einer Frist von vier Wochen... zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

Damit ist das OK - es sei denn ihr habt Tarifvertrag wo andere Regelungen drin stehen.



Gruß
Nobody II
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Aktienwurm:

danke an alle....

 
19.07.01 09:47
Aber ich bin nur sauer, weil er mich so einfach rausgeschmißen hat. Ich habe jede Samstag und jede 2 Sonntag gearbeitat und dann das....

An JOHN MILLER...echt! hab ich Anspruch auf ganze Urlaub?
weil er mich in 2 Jahreshälfte mich rausgeschmißen hat?

Bitte melden !!

Aktienwurm



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Kleines Gehei.:

Nein, hast Du nicht, ...

 
19.07.01 09:58
Urlaub wird anteilig auf die Jahresarbeitszeit verrechnet. Wenn Du also von 1.Januar bis 31. August gearbeitet hast, stehen Dir nur 8/12 der vereinbarten Urlaubstag zu.
Das 13. Monatsgehalt (wenn vereinbart) muss nicht gezahlt werden, steht Dir auch nicht anteilig zu. Kann nur freiwillig bezahlt werden.

Arbeitsrecht, das ist schon ein ...

Kleines Geheimnis!
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JOHN MILLNER:

dann muss sich das in den letzten 2 jahren ...

 
19.07.01 10:11
.... geändert haben ...... damals stand das noch so im arbeitsrecht. das weiss ich, weil mein damaliger chef dagegen angehen wollte, hatte aber keine chance wegen arbeitsrecht.
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Aktienwurm:

Danke J.MILLNER !!! o.T.

 
19.07.01 10:56
Antworten
gurkenfred:

au weia, schon schlimm, wenn man hier so

 
19.07.01 11:06
fundierte aussagen wie von john millner lesen muß. Zeig mir mal das "arbeitsrecht", wo irgendwas zum urlaub steht, ÄCHZ.
Also: es gibt gesetzliche urlaubsregelungen (Bundesurlaubsgestz), tarifvertragliche (gelten nur, wenn der betrieb tarifgebunden ist oder eine allgemeinverbindlichkeitserklärung des tarifvertrags vorliegt) und einzelvertragliche. da hier keiner weiß, wie die lage in dem saftladen vom aktienwurm ist, kann man auch nicht solche pauschalaussagen machen. lt. gestz stehen die mindestens 20 tage urlaub zu, in den tarifverträgen ist der urlaub meistens länger (i.d.r. 30 tage). er wird natürlich nur zeitanteilig gewährt, insofern ist das 1005ig korrekt, was das geheimnis geschrieben hat.
summa summarum für den wurm: laß dich hier nicht von irgendwelchem halbwissen verwirren, sondern geh endlich zum anwalt.

ciao.
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