Teil II...ALARM...bin gekündigt !!!


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Aktienwurm:

Teil II...ALARM...bin gekündigt !!!

 
18.07.01 22:31
Heute war ich in das Firma und habe ich den Brief geholt.
Da steht folgendes:

KÜNDIGUNG

Sehr geehrter Herr X...

hiermit kündigen wir Ihr Arbeitverhältnis fristgerecht zum 31.08.2001.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Y...

Meine fragen sind:

Was heißt fristgerecht ?
Darf er mich so rausschmeißen ohne Grund?
Werde ich ab 01.09.2001 Arbeitlosengeld bekommen oder gibt Sperre?
Oder soll ich klagen auf Wiedereinstellung?
Er sagte mir ich brauche nicht mehr zu Arbeit zu kommen,er schenkt mir das Lohn bis 31.08.? Soll ich das nehmen?

Na ja,in jede schlecht sache ist auch eine gute...jetzt habe ich mehr zeit für die Börse, und werde versuchen mein Depot etwas zu verbessern.

Bitte um Tips !!!

Aktienwurm



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16 Beiträge ausgeblendet.
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Alpet:

Problem mit Arbeitslosengeld !

 
19.07.01 08:43
Du mußt ein Jahr am Stück beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Sollte dies deine erste Beschäftigung gewesen sein, sieht es schlecht aus.

alpet
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Prosecco:

@Aktienwurm: Spiel nicht

 
19.07.01 08:44
mit dem Mitleid anderen. Du hast jetzt bis ende August viel Zeit dir einen neuen Job zu suchen und das ist es was du machen musst. Liess dir die Empfehlung von Taos nochmals genau durch - es ist das einzig richtige. Und denke daran du bist für dein Schicksal selber verantwortlich und hör auf  andere dafür verantwortlich zu machen!

Grüsse Prosecco!!
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Nobody II:

...

 
19.07.01 08:46
schriftlich geschlossen werden !

Infos zur Kündigung : BGB §622 ff.

...kann mit einer Frist von vier Wochen... zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

Damit ist das OK - es sei denn ihr habt Tarifvertrag wo andere Regelungen drin stehen.



Gruß
Nobody II
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Aktienwurm:

danke an alle....

 
19.07.01 09:47
Aber ich bin nur sauer, weil er mich so einfach rausgeschmißen hat. Ich habe jede Samstag und jede 2 Sonntag gearbeitat und dann das....

An JOHN MILLER...echt! hab ich Anspruch auf ganze Urlaub?
weil er mich in 2 Jahreshälfte mich rausgeschmißen hat?

Bitte melden !!

Aktienwurm



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Kleines Gehei.:

Nein, hast Du nicht, ...

 
19.07.01 09:58
Urlaub wird anteilig auf die Jahresarbeitszeit verrechnet. Wenn Du also von 1.Januar bis 31. August gearbeitet hast, stehen Dir nur 8/12 der vereinbarten Urlaubstag zu.
Das 13. Monatsgehalt (wenn vereinbart) muss nicht gezahlt werden, steht Dir auch nicht anteilig zu. Kann nur freiwillig bezahlt werden.

Arbeitsrecht, das ist schon ein ...

Kleines Geheimnis!
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JOHN MILLNER:

dann muss sich das in den letzten 2 jahren ...

 
19.07.01 10:11
.... geändert haben ...... damals stand das noch so im arbeitsrecht. das weiss ich, weil mein damaliger chef dagegen angehen wollte, hatte aber keine chance wegen arbeitsrecht.
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Aktienwurm:

Danke J.MILLNER !!! o.T.

 
19.07.01 10:56
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gurkenfred:

au weia, schon schlimm, wenn man hier so

 
19.07.01 11:06
fundierte aussagen wie von john millner lesen muß. Zeig mir mal das "arbeitsrecht", wo irgendwas zum urlaub steht, ÄCHZ.
Also: es gibt gesetzliche urlaubsregelungen (Bundesurlaubsgestz), tarifvertragliche (gelten nur, wenn der betrieb tarifgebunden ist oder eine allgemeinverbindlichkeitserklärung des tarifvertrags vorliegt) und einzelvertragliche. da hier keiner weiß, wie die lage in dem saftladen vom aktienwurm ist, kann man auch nicht solche pauschalaussagen machen. lt. gestz stehen die mindestens 20 tage urlaub zu, in den tarifverträgen ist der urlaub meistens länger (i.d.r. 30 tage). er wird natürlich nur zeitanteilig gewährt, insofern ist das 1005ig korrekt, was das geheimnis geschrieben hat.
summa summarum für den wurm: laß dich hier nicht von irgendwelchem halbwissen verwirren, sondern geh endlich zum anwalt.

ciao.
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JOHN MILLNER:

gurkenfred hat recht ....

 
19.07.01 11:15
... es war das urlaubsgesetzt ..... aber da ich kein anwalt bin, hab ich nur berichtet wies bei mir lief. und ich habe die vollen 30 tage bekommen (hat damaliger chef bezahlen müssen)

mittlerweile muss ich sagen .... das beste was er hat machen können (mich rausschmeissen), mach jetzt mehr kohle als er.
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Aktienwurm:

werde...

 
19.07.01 11:20
am Freitag zu Anwalt gehen.
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furby:

so nun noch mein bescheidener Rat

 
19.07.01 12:44
1. Wenn Du zu einem Anwalt gehst mußt Du möglichst schnell im ersten Gespräch (innerhalb von ca 30 Minuten, denn sonst wird's teuer) entscheiden, ob das der richtige Mann für Dich oder ob er eine fachliche Pflaume ist, die mit Dir den eigenen Kontostand aufbessern will. Ein paar Hinweise:
a) Frage vorweg, was dieses Beratungsgespräch kosten wird. Ist es zu hoch gehe sofort zum nächsten Rechtsanwalt(wir haben in Deutschland eine Anwaltsschwemme, davon kannst Du profitieren)
b) Überlege Dir vorher Deine Fragen, auch solche zu denen Du schon eine qualifizierte Meinung (z.B. vom Arbeitsamt/Gewerkschaft) einholen konntest, und schreibe sie Dir auf.
c) Trainiere Dich vorher Deinen Sachverhalt vollständig und verständlich innerhalb von 5 Minuten darzustellen: Time is money!
d) Habe nicht grenzenloses Vertrauen zu Anwälten. Wenn Deine Fragen nicht überzeugend und rasch beantwortet werden können, würde das so das ganze Verfahren so weitergehen. Viele Anwälte lesen einem in so einem Gespräch zum Bsp aus dem Gesetzestext vor (sie sollte das als Experten jedoch m.E. im Kopf haben), sie können Dir Gesetze und Ihre Auswirkungen nicht verständlich erklären, verstecken sich hinter der Bennenung von Paragraphen (wie auch hier im Board geschehen) ohne sich die Mühe zu machen, Dir alle Auswirkungen klar verständlich zu erläutern (das sind Selbstdarsteller, die Du nicht gebrauchen kannst). Fällt der Anwalt bei Deinem Test durch beende sofort das Gespräch, - je länger es dauert umso teurer wird's in der Regel; es wird Dir dann von nutzen sein, daß Du vorher die Kosten des Gespräches je Stunde oder Pauschal festgelegt hast und er sich weniger leicht über die Rechnung, ob des abrupten Endes rächen können.

e) Nimm ggf. einen Zeugen mit. Die Beweissituation für vier Augen Gespräche könnte sonst zu Deinen Ungunsten sein.
f) Fall's Du soweit zufrieden bist, laß Dir möglichst genau berechnen welche Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen können. Manche gute Anwälte haben hierzu eine Software und müssen nur ein paar Dinge eingeben, um auf genaue Zahlen zu kommen. Laß Dir sagen, ob das ein besonders schwerer oder ein leichter Fall für ihn ist, daß kann manchmal auch die abrechenbare Gebührenhöhe beeinflussen. Laß Dir seinen Stundensatz sagen. Ich würde nur für einen sehr guten Anwalt DM 400.-/Stunde zahlen. In Deinem Fall mußt Du Deine geringen möglichen Nutzen eines Klagegewinns sorgfältig gegen Deine Kostenrisiken abwägen.
h) Überlege Dir was Du willst: ein Spitzenzeugnis (wäre meine erste Priorität), Weiterbeschäftigung (macht das Sinn und Spaß bei dem Arbeitgeber, Urlaub oder Abfindung (dürfte bei der kurzen Bechäftigungszeit nicht viel bringen, soetwas hast Du schneller verspekuliert als eingeklagt) usw. und Frage den Anwalt was er Dir emphielt.
i) In Deutschland kennen sich nur wenige Anwälte sehr gut mit dem Ausländerrecht aus. Dein Anwalt Deiner Wahl sollte Deinen Qualitäts-check nur überstehen, wenn er auch kompetent berücksichtigen kann, was in Deinem Paß steht (Duldung), zeigt er hier schwächen, beende das Gespräch sofort. (By the way: ich habe noch keinen Rechtsanwalt kennegelernt, der das Ausländerrecht beherschte, ist aber auf dem Arbeitsamt und Ausländerbehörde nur in Ausnahmefällen anders).

2. Noch ein paar persönlich unqualifizierte Ratschläge:
a) Ich würde den Anwalt nur dafür einsetzen, daß er sich mit Deinem Arbeitgeber vergleicht (außergerichtlich einigt) und Deinen Anwalt ein hübsches Zeugnis schreiben läßt. Das sollte Dir zum Türöffner für jede weitere Bewerbung werden. Natürlich darf im Zeugnis nicht stehen, daß Dir gekündigt wurde, sondern daß Du aus z.B. familiären Gründen auf eigenen Wunsch ausscheidest und er das sehr (!) bedauert und Dir auf Deinem weiteren Lebens- und Berufsweg weiterhin viel Glück und Erfolg wünscht (soetwas kann dann der Schlußsatz werden).
b) Dein Anwalt soll Dich auch beraten, ob Du einen besseren Aufenthaltsstatus bekommen kannst. Z.B. kann man nach einer in Deutschland absolvierten Ausbildung Sonderrechte genießen oder argumentieren, daß durch Deine Anstellung weitere Arbeitsplätze geschaffen werden und somit ein besonderes öffentliches Interesse an Deiner Anstellung beim neuen Arbeitgeber besteht. Dabei muß Dich der potentiell neue Arbeitgeber aber unterstützen und die Briefe an Arbeitsamt und Ausländerbehörde Deines Anwalts unterschreiben. Dein Anwalt muß letztlich überprüfen, ob man einen Artikel der Anwerbestopp- Ausnahmeverordnung für Dich anwenden kann (die wenigsten Anwälte haben hiermit eigene Erfahrungen gesammelt!).
c) Wie schon oben erwähnt, checke sofort den Arbeitsmarkt und suche Dir eine neue Stelle. Falls dies schwierig ist, könnte das Deine Ziele für das Verfahren gegen Deinen Arbeitgeber festlegen.
d) Take care. Ggf könnte es zu einer außerordentlichen, also fristlosen Kündigung führen, wenn Du einfach so nicht mehr zur Arbeit gehst. Vielleicht erinnert sich Dein Arbeitgeber dann nicht mehr daran, daß er es Dir mündlich anbot Urlaub zu nehmen. Außerdem bist Du für ihn wichtiger, wenn Du zur Arbeit gehst, weil er letztlich immer in Sorge sein muß, daß Du nun aus Verärgerung Mist baust.

Viel Glück, gruß furby
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marcopolo:

Aua...!!!!!

 
19.07.01 13:07
1) wenn Du keinen Arbeitsvertrag hattest, bekommst Du kein Arbeitslosengeld!
2) wenn Du einen Vertrag hast, bekomst Du AG wenn Du mind. 6 Monate voll beschäftigst warst.
3) so wie ich das sehe, war das totale Schwarzarbeit, hast Du/Dein Arbeitgeber
Sozialabgaben geleistet? Wenn nicht, vergiss den Anwalt, hast keine Chance bei Scharzarbei (auch sonst nicht)
4)Wenn Du deinem Arbeitgeber ein auswischen willst, da zeig ihn bei der HK an.
5) Abfindung? So Quatsch, bei der Beschäftigungszeit gibt es keine müde Mark!
6)Wenn Du einen Vertrag hast, ist das mit der Kündigungszeit von deinem AG richtig. Gesetzl. Regelung 4 Wochen zum Monatsende!!!
7) Empfehle Die monster.de oder jobpilot.de

Was habt Ihre alle mit eurem Anwalt? Aktienwurm hat definitiv keine Chance auf
Wiedereinstellung, wenn er einen gültigen vertrag hat. Der Chef kann sich irgendwelche Gründe aus dem Ärmel saugen (schlechte Geschäftslage z.B.)
Also, mit Anwalt hast Du keine Chance. Freu Dich das Du bis Ende August nicht zur Arbeit brauchst...bis dahin solltest Du einen Job gefunden haben.

Gruss
MP
Antworten
boomer:

@marcopolo , Du liegst ziemlich korrekt, aber

 
19.07.01 13:53
wieso gehst Du davon aus, dass er Schwarzarbeit geleistet hat?

Nebenbei einige Anmerkungen:

1. Anmerkung: Laut § 23 Absatz 1, Satz 2 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz in Unternehmen mit mehr als 5 Arbeitnehmern.

Das ist hier nach seinen Aussagen der Fall.

2. Anm.: Gemäß § 1 Absatz KSchG ist eine Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
 Voraussetzung nach § 1 KSchG ist, dass das Arbeitsverhältnis "länger als 6 Monat bestanden hat".

Auch das ist hier nach seinen Aussagen der Fall.

Natürlich kann der Arbeitgeber Gründe ("betriebliche Erfordernisse") nachschieben. Das hat aber Folgen.

3. Anm.: Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen beginnen immer mit einem
"Termin zur Güte" und die meisten enden auch so, nämlich gütig, d.h. im Regelfalle mit einer Abfindung. Hier wäre sie sehr gering, da nur 8 Monate Beschäftigung; Ermessensspielraum des Richters und Verhandlungsgeschick des Anwalts.

Ich kann nur empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen!

MfG
 
Antworten
Aktienwurm:

Danke Furby !!

 
19.07.01 14:59
und an marcopolo.....war ich richtig eingestelt,steuer bezahlt,rente,etc. Aber ich wußte nicht das er mir ein Arbeitvertag geben muß daher habe ich auch nicht nachgefragt !!

Aktienwurm

Antworten
kopfsalat:

....dann geb ich halt auch noch meinen Senf dazu..

 
19.07.01 15:51
bis auf den Rat zum Fachanwalt zu gehen kannst Du die meisten Ratschläge wohl vergessen....viele haben mal von was gehört, haben vor langer Zeit mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder meinen was zu wissen...aber ne verlässliche Aussage wirst du wohl nicht finden.
Wieso suchst Dir nicht erstmal ne kostenlose Rechtsberatung im Internet heraus-
versuchs mal bei lycos mit +rechtsberatung +kostenlos +arbeitsrecht - da bekommst bestimmt irgendwo die richtigen Infos.

Antworten
klecks1:

in der Zeit hätte ich schon

 
19.07.01 15:56
eine neue Arbeitsstelle.

Alleine heute über 30 Stellenangebote im Frankfurter Raum (CNC-Dreher).

Wenn man entlassen wird und der Chef schenkt einem die restlichen Arbeitstage sogar noch, dann ist das schon merkwürdig.

Viel Glück bei der Arbeitssuche
Antworten
klecks1:

Definition "in der Zeit"

 
19.07.01 15:58
in der Zeit= endlose Posterei im Ariva-Board
Antworten
boomer:

@kopfsalat

 
19.07.01 16:05
Mein Kommentar zu:

"lycos mit +rechtsberatung +kostenlos +arbeitsrecht - da bekommst bestimmt irgendwo"

Sorry, naiv!
Antworten
kopfsalat:

@boomer

 
19.07.01 16:14
wenn du Magenschmerzen hast, gehst du sicher zum Zahnarzt - oder?
Antworten
Aktienwurm:

An KLECKS1.......!!!

 
19.07.01 16:18
wo kann ich die 30 CNC-Dreher Stellenangebote sehen ??
Bitte sag mir ?!

Aktienwurm

Antworten
boomer:

@kopfsalat, Du

 
19.07.01 16:23
liest anscheinend nichts!
Ich habe oben für einen Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht plädiert!

Aber kostenlose INET-Beratung, die kannst Du auch hier bekommen!

Fachlich sind hier einige Beiträge sogar teilweise sehr gut, sie sind nur nicht systematisch im Sinne z.B. einer Subsumtionsmethode.

MfG
Antworten
klecks1:

waren nur 25

 
19.07.01 16:23
  bevor Du Energie für evtl 2Wo weiterbeschäftigung  cap blaubär  19.07.01 08:29    
 
verplämperst schau lieber hier mal nach cncDreherejobs(waren 25heutmorgen Plz 6000)  
www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?sis
blaubärgrüsse  
Antworten
007Bond:

Laßt es ..

 
19.07.01 16:24
ich denke, das reicht jetzt.

Soll ich noch ein paar Bekannte ansprechen, ob sie vielleicht auch jemanden kennen, der seinen Job verloren hat. Prima, lasst uns auch deren Probleme diskutieren!!!

Ariva verkümmert langsam zu einem "interaktiven RTL" ...

Was haltet ihr von solchen zukünftigen Themen:

"Meine Großmutter war heute im Kaufhaus und ist dort um ne Mark betrogen worden"

"Steffi Graf ist schwanger - wird sie das Kind, wenn's ein Junge wird, Boris nennen?!"

"Meine Zimmerpflanzen vertragen keinen Dünger - sind sie krank?"

oder

"Ich habe heute ein Steak gegessen - was habt ihr heute gegessen?

Antworten
boomer:

007Bond , Müsli und Erdbeeren, "lol" o.T.

 
19.07.01 16:39
Antworten
kopfsalat:

Fisch und Reis

 
19.07.01 16:44
Mahlzeit zusammen
Antworten
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