1. Wenn Du zu einem Anwalt gehst mußt Du möglichst schnell im ersten Gespräch (innerhalb von ca 30 Minuten, denn sonst wird's teuer) entscheiden, ob das der richtige Mann für Dich oder ob er eine fachliche Pflaume ist, die mit Dir den eigenen Kontostand aufbessern will. Ein paar Hinweise:
a) Frage vorweg, was dieses Beratungsgespräch kosten wird. Ist es zu hoch gehe sofort zum nächsten Rechtsanwalt(wir haben in Deutschland eine Anwaltsschwemme, davon kannst Du profitieren)
b) Überlege Dir vorher Deine Fragen, auch solche zu denen Du schon eine qualifizierte Meinung (z.B. vom Arbeitsamt/Gewerkschaft) einholen konntest, und schreibe sie Dir auf.
c) Trainiere Dich vorher Deinen Sachverhalt vollständig und verständlich innerhalb von 5 Minuten darzustellen: Time is money!
d) Habe nicht grenzenloses Vertrauen zu Anwälten. Wenn Deine Fragen nicht überzeugend und rasch beantwortet werden können, würde das so das ganze Verfahren so weitergehen. Viele Anwälte lesen einem in so einem Gespräch zum Bsp aus dem Gesetzestext vor (sie sollte das als Experten jedoch m.E. im Kopf haben), sie können Dir Gesetze und Ihre Auswirkungen nicht verständlich erklären, verstecken sich hinter der Bennenung von Paragraphen (wie auch hier im Board geschehen) ohne sich die Mühe zu machen, Dir alle Auswirkungen klar verständlich zu erläutern (das sind Selbstdarsteller, die Du nicht gebrauchen kannst). Fällt der Anwalt bei Deinem Test durch beende sofort das Gespräch, - je länger es dauert umso teurer wird's in der Regel; es wird Dir dann von nutzen sein, daß Du vorher die Kosten des Gespräches je Stunde oder Pauschal festgelegt hast und er sich weniger leicht über die Rechnung, ob des abrupten Endes rächen können.
e) Nimm ggf. einen Zeugen mit. Die Beweissituation für vier Augen Gespräche könnte sonst zu Deinen Ungunsten sein.
f) Fall's Du soweit zufrieden bist, laß Dir möglichst genau berechnen welche Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen können. Manche gute Anwälte haben hierzu eine Software und müssen nur ein paar Dinge eingeben, um auf genaue Zahlen zu kommen. Laß Dir sagen, ob das ein besonders schwerer oder ein leichter Fall für ihn ist, daß kann manchmal auch die abrechenbare Gebührenhöhe beeinflussen. Laß Dir seinen Stundensatz sagen. Ich würde nur für einen sehr guten Anwalt DM 400.-/Stunde zahlen. In Deinem Fall mußt Du Deine geringen möglichen Nutzen eines Klagegewinns sorgfältig gegen Deine Kostenrisiken abwägen.
h) Überlege Dir was Du willst: ein Spitzenzeugnis (wäre meine erste Priorität), Weiterbeschäftigung (macht das Sinn und Spaß bei dem Arbeitgeber, Urlaub oder Abfindung (dürfte bei der kurzen Bechäftigungszeit nicht viel bringen, soetwas hast Du schneller verspekuliert als eingeklagt) usw. und Frage den Anwalt was er Dir emphielt.
i) In Deutschland kennen sich nur wenige Anwälte sehr gut mit dem Ausländerrecht aus. Dein Anwalt Deiner Wahl sollte Deinen Qualitäts-check nur überstehen, wenn er auch kompetent berücksichtigen kann, was in Deinem Paß steht (Duldung), zeigt er hier schwächen, beende das Gespräch sofort. (By the way: ich habe noch keinen Rechtsanwalt kennegelernt, der das Ausländerrecht beherschte, ist aber auf dem Arbeitsamt und Ausländerbehörde nur in Ausnahmefällen anders).
2. Noch ein paar persönlich unqualifizierte Ratschläge:
a) Ich würde den Anwalt nur dafür einsetzen, daß er sich mit Deinem Arbeitgeber vergleicht (außergerichtlich einigt) und Deinen Anwalt ein hübsches Zeugnis schreiben läßt. Das sollte Dir zum Türöffner für jede weitere Bewerbung werden. Natürlich darf im Zeugnis nicht stehen, daß Dir gekündigt wurde, sondern daß Du aus z.B. familiären Gründen auf eigenen Wunsch ausscheidest und er das sehr (!) bedauert und Dir auf Deinem weiteren Lebens- und Berufsweg weiterhin viel Glück und Erfolg wünscht (soetwas kann dann der Schlußsatz werden).
b) Dein Anwalt soll Dich auch beraten, ob Du einen besseren Aufenthaltsstatus bekommen kannst. Z.B. kann man nach einer in Deutschland absolvierten Ausbildung Sonderrechte genießen oder argumentieren, daß durch Deine Anstellung weitere Arbeitsplätze geschaffen werden und somit ein besonderes öffentliches Interesse an Deiner Anstellung beim neuen Arbeitgeber besteht. Dabei muß Dich der potentiell neue Arbeitgeber aber unterstützen und die Briefe an Arbeitsamt und Ausländerbehörde Deines Anwalts unterschreiben. Dein Anwalt muß letztlich überprüfen, ob man einen Artikel der Anwerbestopp- Ausnahmeverordnung für Dich anwenden kann (die wenigsten Anwälte haben hiermit eigene Erfahrungen gesammelt!).
c) Wie schon oben erwähnt, checke sofort den Arbeitsmarkt und suche Dir eine neue Stelle. Falls dies schwierig ist, könnte das Deine Ziele für das Verfahren gegen Deinen Arbeitgeber festlegen.
d) Take care. Ggf könnte es zu einer außerordentlichen, also fristlosen Kündigung führen, wenn Du einfach so nicht mehr zur Arbeit gehst. Vielleicht erinnert sich Dein Arbeitgeber dann nicht mehr daran, daß er es Dir mündlich anbot Urlaub zu nehmen. Außerdem bist Du für ihn wichtiger, wenn Du zur Arbeit gehst, weil er letztlich immer in Sorge sein muß, daß Du nun aus Verärgerung Mist baust.
Viel Glück, gruß furby