www.sec.gov/Archives/edgar/data/1481028/...8k_sunhydrogen.htm
www.sec.gov/Archives/edgar/data/1481028/...31_sunhydrogen.htm
Punkt 3.02 Nicht registrierte Verkäufe von Aktienwerten.
Wie bereits berichtet, hat SunHydrogen, Inc. (das "Unternehmen") Wandelschuldverschreibungen an akkreditierte Investoren ausgegeben, die zu den in den verschiedenen Schuldverschreibungen festgelegten Bedingungen in Stammaktien des Unternehmens umgewandelt werden können. Am 8. März 2021 gab das Unternehmen 157.622.696 Stammaktien bei Wandlung des ausstehenden Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen einer Wandelanleihe aus.
In Verbindung mit dem Vorgenannten hat sich die Gesellschaft auf die Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß Abschnitt 4(a)(2) des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung für Transaktionen, die kein öffentliches Angebot beinhalten, berufen.
Punkt 5.03 Änderungen der Satzung oder der Geschäftsordnung; Änderung des Geschäftsjahres.
Am 9. März 2021 hat die Gesellschaft eine Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die vorsieht, dass die Anzahl der Direktoren der Gesellschaft durch Beschluss des Board of Directors festgelegt wird.
Punkt 9.01 Jahresabschlüsse und Anlagen.
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Die Satzung von SunHydrogen, Inc. wird hiermit wie folgt geändert:
Abschnitt 3.01 wird hiermit in seiner Gesamtheit geändert und neu gefasst und lautet wie folgt:
Das Board of Directors besteht aus nicht weniger als einem und nicht mehr als 12 Mitgliedern. Die Direktoren müssen weder Einwohner des Staates Nevada noch Aktionäre der Gesellschaft sein. Die Anzahl der Direktoren wird festgelegt und kann innerhalb der oben genannten Grenzen von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Vorstandes erhöht oder verringert werden; vorausgesetzt jedoch, dass keine Verringerung den Effekt hat, die Amtszeit eines amtierenden Direktors zu verkürzen. Jedes Vorstandsmitglied hat sein Amt bis zur nächstfolgenden Jahreshauptversammlung oder bis zur ordnungsgemäßen Wahl und Qualifikation seines Nachfolgers oder bis zu seinem früheren Rücktritt, seiner Disqualifikation oder seiner Amtsenthebung inne, sofern es nicht früher abberufen oder ausgeschlossen wird.
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