Streit um "Penny Stocks" - Foris mit Teilerfolg


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Streit um "Penny Stocks" - Foris mit Teilerfolg

 
17.08.01 10:10
Donnerstag, 16. August 2001
Streit um "Penny Stocks"
Foris mit Teilerfolg  

Im Rechtsstreit um die neuen Regeln zum Ausschluss (Delisting) von so genannten "Penny Stocks" vom Neuen Markt hat der Prozessfinanzierer Foris einen Teilerfolg erzielt. Einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt zufolge darf die Deutsche Börse die neuen Regeln auf Foris frühestens im April 2002 anwenden.

Die Deutsche Börse plant ab Oktober 2001 das Delisting von Unternehmen, deren Aktien über einen längeren Zeitraum unterhalb der Marke von einem Euro tendieren und deren Börsenwert weniger als 20 Mio. € beträgt. Die Foris-Papiere tendieren derzeit rund 60 Prozent über der kritischen Marke.

Weitergehende Forderungen

Foris hatte im Namen aller am Neuen Markt notierten Unternehmen eine Verschiebung des Inkrafttretens der geänderten Regeln bis Oktober 2002 gefordert. Dadurch solle den Betroffenen genügend Zeit gegeben werden, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und eventuelle Gegenmaßahmen einzuleiten.

Nach Ansicht von Foris darf das Regelwerk nur mit Zustimmung der am Neuen Markt notierten Unternehmen geändert werden. Es handele sich bei den Regeln schließlich um privatrechtliche Verträge.

Das Gericht wies Foris' Anträge weitgehend ab. Der Prozessfinanzierer könne nicht im Namen aller Gesellschaften am Neuen Markt gegen die Pläne der Börse vorgehen, sondern nur seine eigenen Rechte wahrnehmen.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Deutsche Börse die Erfordernisse von Foris nicht berücksichtigt habe und daher die neuen Regeln frühestens ab April auf das Unternehmen anwenden dürfe.

Foris ist zufrieden

"Wir sind erst einmal sehr zufrieden", sagte die Foris-Anwältin Katrin Burckhardt. "Das ist ein Signal für alle anderen Unternehmen am Neuen Markt, die von dem Ausschluss bedroht sind. " Über eventuelle weitere Schritte des Unternehmens könne sie derzeit noch nichts sagen. Die Deutsche Börse wollte die Gerichtsentscheidung zunächst nicht kommentieren.

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