Interessant, welche Datenschutzbestimmungen für die achso öffentlichkeitsscheuen Gläubiger in Sachen CVR gelten, unsere werden sich von deren aber kaum unterscheiden.
Nur leider sind die DSB für die Aktionäre noch nicht einsehbar. Auch ein Unding finde ich, da man nach dem CVR Record Day bei Nichteinverständnis mit den DSB seine Aktien in die Tonne treten kann:
„4. Andere Personen, die Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben
Die personenbezogenen Daten können zu den oben genannten Zwecken an die folgenden Kategorien von Empfängern weitergegeben werden, und zwar auf der Grundlage der Notwendigkeit der Kenntnisnahme im Zusammenhang mit den CVRs:
(i) Dritte, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen beraten und unterstützen, wie z. B. Buchhalter, Vertreter von Sanktionslisten, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Notare;
(ii) Unternehmen der Gruppe des für die Verarbeitung Verantwortlichen, auch außerhalb der Europäischen Union; und
(iii) jede nationale und/oder internationale Aufsichts- oder Vollstreckungsbehörde oder jedes Gericht, sofern die für die Verarbeitung Verantwortliche gesetzlich verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten weiterzugeben, oder sich im Rahmen ihrer Rechtsverteidigung dazu entschließt, dies zu tun.
Je nach Fall können die oben genannten Empfänger als für die Verarbeitung Verantwortliche oder als Auftragsverarbeiter handeln. Im letzteren Fall dürfen die Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen auf der Grundlage von dessen Anweisungen verarbeiten und müssen die spezifischen vertraglichen Verpflichtungen einhalten, die der für die Verarbeitung Verantwortliche ihnen zum Schutz der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen auferlegt.
Einige der oben genannten Empfänger befinden sich in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, das von der EU-Kommission aus Sicht des Datenschutzes als nicht angemessen angesehen wird, nämlich in Südafrika. In diesem Fall wurden geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, d. h. die von der EU-Kommission angenommenen Standardvertragsklauseln. Sie können sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden, um eine Kopie dieser Klauseln anzufordern, und zwar unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse.
5. Aufbewahrung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Verwaltung der CVRs erforderlich ist. Sie werden sieben Jahre nach dem Datum der Beendigung vernichtet oder anonymisiert.“
Aufbewahrung 7 Jahre nach Ende und das auch noch in Südafrika!
Momentan kann man sich aber an den Gläubiger DSB orientieren.
www.snh-cvr-registration.com