Mich hätte nur interessiert, was ein Anwalt dazu sagt. Ich bin keiner. Meinetwegen soll jeder soviel Aktien kaufen, wie er möchte.
Meiner Meinung nach könnte die Absprache in einem Börsenforum zum Aktienkauf an einem bestimmten Tag und dem Hinweis auf mögliche Kurse an dem Tag von 2-3 Cent und mehr, bei einem aktuellen Kurs von ca. 1,2 Cent unter den Begriff der Marktmanipulation gemäß der europäischen Marktmissbrauchsverordnung fallen.
Denke da z.B. an
1)
Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Marktmanipulation“ folgende Handlungen:
c)
Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich des Internets oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts oder der Nachfrage danach geben oder bei denen dies wahrscheinlich ist oder ein anormales oder künstliches Kursniveau eines oder mehrerer Finanzinstrumente, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts herbeiführen oder bei denen dies wahrscheinlich ist, einschließlich der Verbreitung von Gerüchten, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren;
d)
Übermittlung falscher oder irreführender Angaben oder Bereitstellung falscher oder irreführender Ausgangsdaten bezüglich eines Referenzwerts, wenn die Person, die die Informationen übermittelt oder die Ausgangsdaten bereitgestellt hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren, oder sonstige Handlungen, durch die die Berechnung eines Referenzwerts manipuliert wird.
2)
Als Marktmanipulation gelten unter anderem die folgenden Handlungen:
a)
Sicherung einer marktbeherrschenden Stellung in Bezug auf das Angebot eines Finanzinstruments. damit verbundener Waren-Spot-Kontrakte oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts oder die Nachfrage danach durch eine Person oder mehrere in Absprache handelnde Personen mit der tatsächlichen oder wahrscheinlichen Folge einer unmittelbaren oder mittelbaren Festsetzung des Kaufs- oder Verkaufspreises oder anderen unlauteren Handelsbedingungen führt oder hierzu geeignet ist;
…
oder
iii)
tatsächlich oder wahrscheinlich ein falsches oder irreführendes Signal hinsichtlich des Angebots eines Finanzinstruments oder der Nachfrage danach oder seines Preises setzt, insbesondere durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen zur Auslösung oder Verstärkung eines Trends;
d)
Ausnutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu den traditionellen oder elektronischen Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt (oder indirekt zu dessen Emittenten), wobei zuvor Positionen bei diesem Finanzinstrument, einem damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakt oder einem auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekt eingegangen wurden und anschließend Nutzen aus den Auswirkungen der Stellungnahme auf den Kurs dieses Finanzinstruments, eines damit verbundenen Waren-Spot-Kontrakts oder eines auf Emissionszertifikaten beruhenden Auktionsobjekts gezogen wird, ohne dass der Öffentlichkeit gleichzeitig dieser Interessenkonflikt ordnungsgemäß und wirksam mitgeteilt wird;
freirecht.de/g/MMVO:12,a1
#3466
Die Intention verstehe ich. Persönlich halte ich das Management jetzt auch nicht für bibeltreu. Aber ich halte bei allem Verständnis für die Emotionen von Anlegern in dieser Causa, so eine öffentliche Absprache / Aufruf in der derzeitigen Situation für falsch. Wenn aber ein Anwalt dafür den Daumen hebt, erkläre ich mich notfalls bereit am Montag für 1,2 Cent zu kaufen und am 12.05. zu verkaufen. Einer müsste ja am 12.05. dann der Dussel sein und verkaufen oder?
Und kommt mir jetzt bitte keiner mit: „ Aber Steinhoff hat…“
Von denen habe ich sowas in der Art noch nie öffentlich gelesen.