im Fall der Luftbuchungen wird, falls wirklich nachweisbar, eine Haftung erfolgen.
Sollte es sich aber aufgrund der Komplexität nur um Falschbuchungen handeln dann keine Haftung.
aus der gestrigen Anhörung und der PwC kurzen Veröffentlichung lässt sich keine genauen Abläufe heraus lesen.
Für mich deswegen keine Vergleiche zu deinem geposteten Urteil ziehbar.
Sollte es sich aber aufgrund der Komplexität nur um Falschbuchungen handeln dann keine Haftung.
aus der gestrigen Anhörung und der PwC kurzen Veröffentlichung lässt sich keine genauen Abläufe heraus lesen.
Für mich deswegen keine Vergleiche zu deinem geposteten Urteil ziehbar.