Ich bin wirklich gespannt auf das nun anstehende Wet homologatie onderhands akkoord (WHOA) - also das niederländische Schutzschirmverfahren, wenn es denn kommen sollte.
Dieser Beitrag stellt die Eckpunkte gut heraus (wenn auch die Abkürzung falsch ist):
"Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern. Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen.
Der Schuldner kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger sowie Gesellschafter das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet. Auf diese Weise kann den Gläubigern ein Vergleichsvorschlag auch ohne bzw. gegen den Schuldner unterbreitet werden. Der Vergleich kann in einem Forderungsverzicht, einem Zahlungsaufschub oder auch in einer Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen (debt to equity) bestehen. Für die Entscheidung über den Vergleichsvorschlag wie auch für die Zuweisung der Quotenauskehrung werden die Gläubiger in Gläubigerklassen eingeteilt. Grundsätzlich ausgenommen von dem Vergleich sind Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte. Der Vergleich kann allen Gläubigern oder nur einem Teil vorgelegt werden. Der Vergleichsvorschlag weist zum einen den sog. Reorganisationswert aus, der bei Zustandekommen des Vergleichs voraussichtlich erzielt werden kann, und zum anderen den Liquidationswert bei Durchführung einer Insolvenz.
Quelle: www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Hier geht es noch um die seit 1.01.2022 geltenden Änderungen: www.damste.de/infoblogs/sanierungsverfahren-niederlande-whoa
Die Frage ist ja: Warum hat der Steinhoff-Vorstand nicht sofort das WHOA-Verfahren initiiert, als klar war, dass die Gläubiger zu keinerlei Zugeständnissen bereit sind? Kann es sein, dass das von Conservatorium am 4.01.2021 beantragte WHOA-Verfahren, dass nach dem Vergleich mit Conservatorium wieder zurückgezogen wurde, es erschwert, diesen Weg erneut zu gehen?