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Steinhoff Informationsforum


Beiträge: 89.343
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Taylor1:

Investor Global

 
14.01.23 13:44
Junge Schnösel,
eingenommen einwenig eingeschnappt.
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nahkauf:

investor

3
14.01.23 14:13
wo bist du denn Vorsitzender. Im Bullenzucht Verein???
Antworten
Shoppinguin:

Wer Klagen möchten, dem empfehle

 
14.01.23 14:13
ich folgende Rechtsgrundlage:

** Verstoß gegen Market Abuse Regulation MAR Artikel 17  durch EQS vom 15.12.2022 **


"Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu erreichen, damit sich keine unangemessenen Kurse aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung des Marktes bilden. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht dient daher dem Interesse des gesamten Anlegerpublikums, sichert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schafft gleiche Chancen durch Transparenz. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist gleichzeitig eine wichtige Präventivmaßnahme gegen den Missbrauch von Insiderinformationen."

- Gleicher Informationsstand ? Möööp
- unangemessene Kurse ? Mööööp
- Transparenz ? Möööp
- unvollständige Unterrichtung des Marktes ? Mööööp

Quelle:

"www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...9CF516BA.2_cid501"


www.esma.europa.eu/sites/default/files/...5-111_qa_on_mar.pdf


Sieht nicht gut aus.

Rechtsgrundlage: Check ... Verhalten ist eindeutig Schuldhaft, da später auch keine Klarstellung erfolgte.

Schaden: Bei mir z.B. durch Depotwechsel Postbank/Dt. Bank per 31.12 -> voller Verlusttopf, da Bestand ausgebucht + wieder neu eingebucht wurde ( danke / spart Gebühren)  Check...

Antworten
Manro123:

Klagen nach Abstimmung auf der HV

3
14.01.23 14:17
2.7 Folgen der Zusammensetzung

2.7.1 Der Vergleich ist für den Schuldner und alle verbindlich Gläubiger und stimmberechtigte Aktionäre, sobald er ratifiziert ist:
Gegen den Gerichtsentscheid ist kein Rechtsmittel möglich.
Begründet wird dies damit, dass der Vergleich unter Androhung
eines möglichen Konkurses herbeigeführt wird. Um dies zu
vermeiden, muss eine Zusammensetzung leicht umsetzbar sein.
Für Gläubiger, denen eine Ausschüttung im Rahmen des Vergleichs
zusteht, ist der ratifizierte Vergleich ein vollstreckbarer Titel.

Quelle: www.loyensloeff.com/globalassets/...e-of-arrangement-whoa.pdf
(WHOA Verfahren)
Antworten
Steinmätzchen:

@pioneer

 
14.01.23 14:29
" Ich werde das Gefühl nicht los, dass steinhoff eine revolte der aktionäre schier herbeisehnt, um schneller wieder zu gesunden."

Das würde ich mir auch wünschen, halte diese Annahme aber für unrealistisch. Ob SH selber die Gläubiger ultimativ unter Druck setzt oder es die Aktionäre tun, ändert nichts an deren Notwendigkeit sich entscheiden zu müssen : Ewig und 3 Tage weiter die Kuh gewinnbringend melken, oder sie jetzt unter Verzicht auf künftige Milliarden schlachten.  
Antworten
silverfreaky:

Das ist unlogisch.

2
14.01.23 14:34
Wenn das Steinhoff Managment an einem Überleben interessiert gewesen wäre, hätte man über die Jahre ganz anderst agiert.
Schon bei den Verträgen hätte man niemals solche Wucherzinsen akzeptiert,Töchteranteile hergegeben und so lange rumgemacht.Der Deal war hochbezahlte Managerjobs gegen Ausbeutung der Aktionäre.Versteckt hinter denm Stillhalteabkommen.Das ihr das nach 4 Jahren jetzt noch nicht begriffen habt wundert mich dann schon.
Antworten
Steinmätzchen:

@silverfreaky

 
14.01.23 14:48
Stimmt, denn es gäbe ja eine viel einfachere Lösung, da SH im Gegensatz zu bspw. Wirecard ein funktionierendes und expandierendes Geschäftsmodell hat :

Verlängerung der Kredite statt 5, um 10 Jahre bei 6 - 7% Garantiezins, Fälligstellung 2032. Minimum Tilgung 2032 von 60% der Gesamtschulden, bei erfolgter Tilgung dieser 60% und je nach wirtschaftlicher Perspektive des Unternehmens eine Anschlussfinanzierung oder eben Übernahme des Unternehmens zu 100% durch die Gläubiger.

Könnte so einfach sein.  
Antworten
defrezzer1:

@Dirty

2
14.01.23 14:55
Warum auf einmal der Meinungswechsel?
Sonst warst du der Meinung das die Kleinanleger die Abstimmung versemmelt hätten.
Antworten
Shoppinguin:

Wer auch immer meinen Beitrag meldet..

10
14.01.23 15:10
Wer klagen möchten, dem empfehle

** Verstoß gegen Market Abuse Regulation MAR Artikel 17  durch EQS vom 15.12.2022 **


"Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu erreichen, damit sich keine unangemessenen Kurse aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung des Marktes bilden. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht dient daher dem Interesse des gesamten Anlegerpublikums, sichert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schafft gleiche Chancen durch Transparenz. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist gleichzeitig eine wichtige Präventivmaßnahme gegen den Missbrauch von Insiderinformationen."

- Gleicher Informationsstand ? Möööp
- unangemessene Kurse ? Mööööp
- Transparenz ? Möööp
- unvollständige Unterrichtung des Marktes ? Mööööp

Quelle:

www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...tel1_3_1_node.html


www.esma.europa.eu/sites/default/files/...5-111_qa_on_mar.pdf


Sieht nicht gut aus.

Rechtsgrundlage: Check ... Verhalten ist eindeutig Schuldhaft, da später auch keine Klarstellung erfolgte.

Schaden: Bei mir z.B. durch Depotwechsel Postbank/Dt. Bank per 31.12 -> voller Verlusttopf, da Bestand ausgebucht + wieder neu eingebucht wurde ( danke / spart Gebühren)  Check...


Kleine Ergänzung:

www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...el1_3_13_node.html

Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn die Mitteilung oder Veröffentlichung
...

nicht,
nicht richtig,
nicht vollständig,
nicht in der vorgesehenen Weise oder
nicht rechtzeitig

erfolgt.

Ich frage mal bei der Bafin an.
Antworten
silverfreaky:

Lernt Denken und geht auf

 
14.01.23 15:10
Köchers Homepage.Ihr seht immer nur den Baum aber nie den Wald.Und selbst den Baum zerlegt ihr noch falsch.
Antworten
MSirRolfi:

Shoppi

 
14.01.23 16:26
Widerspreche ungern, aber bei Depotwechsel werden die Infos welche Aktien zu welchem Preis und welches Kaufdatum gekauft wurde, von der abgebenden Bank an die aufnehmende Bank weitergeleitet! Somit nix zu neuem Kurs eingebucht! Oder habe ich deinen Beitrag falsch verstanden?
SIR
Antworten
Ms100Prozent:

wer kauft noch einige aktien vor dem 27.01.23?

 
14.01.23 16:45
www.steinhoffinternational.com/shareholders-diary.php

habe gestern ja noch ein paar hundert tausend eingesackt. plane evtl. naechste woche noch einmal nachzulegen, so dass ich insgesamt zw. 2-3 millionen shares haben werde.

hoffentlich funktioniert mein "plan" und loest sich positiv auf! RISIKOOOOOO! ;-)
Antworten
hamido:

Ms100Prozent

 
14.01.23 16:55
Drücke dir die Daumen dass alles gut geht!
Antworten
Ms100Prozent:

#64011 - danke, ich will ja

 
14.01.23 17:39
bis zur hv mindestens mit der 'schwarzen null' aus steinhoff raus sein. wenn moeglich sogar mit sattem plus. von daher habe ich bzw. werde ich meine anteile noch deutlich aufstocken und, wenn es sich lohnt, auch traden ala unten kaufen, oben verkaufen!
leider kann ich max. 3.000.000 aktien kaufen. sofern der kurs <=5c bleibt.  dann ist mein limit erreicht. mehr geht nicht!
nicht einfach gruen abzuschliessen, aber moeglich!
Antworten
langolfh:

@shopping

 
14.01.23 17:41
Sauber hast Du die Regularien zitiert.
Ein Verstoß dagegen ist offensichtlich,selbst wenn höhnisch oder unanständig gar nicht erfasst ist.)
Aber,man darf nicht den Schluß daraus ziehen,das wir deshalb irgendwelche Ansprüche haben ,und vor allem durchsetzen können.
Die Geldbußen ,welche da regelmäßig zu zahlen sind,kommen leider nicht den Anlegern zugute.
Warum dies nicht so ist,weiss dies jemand?
Antworten
langolfh:

@Dirty

2
14.01.23 17:54
Wenn Du und wir alle mit einiger Sicherheit hier noch etwas holen möchten,
bleibt nichts anderes,als Unklarheiten zu suchen,zu hinterfragen,vor allem warum nicht zeitnah die Entwicklung gemeldet wurde,und alles was sonst schon an Ungereimtheiten hier besprochen wurde.
und genau eine Meinung zu haben,ob ein vorsätzlich strafbares Handeln ,welches gegen die Aktionäre gerichtet ist;vorliegt.
Und wenn man sich hier schon wegduckt,wie soll dann ein Anwalt etwas prüfen und dann ggf.eine wirklich zielführende ! Klage vorbereiten ?  
Antworten
Martin Sp.:

BaFin Antrag auf Kursaussetzung

9
14.01.23 17:56
Ich freue mich auf jeden Fall sehr, dass noch weitere Anträge auf Kursaussetzung bei der  Bafin eingegangen sind.  Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bekommt man diesbezüglich als Antragsteller ja eine Rückantwort. Sollte der Antrag in weiterer Bearbeitung sein, so bekommt man als Antragsteller aufgrund des Datenschutzes keine Rückantwort. Fazit: Solange ich hier nichts höre, um so besser ist es !!! Trotzdem werde ich mir erlauben, meinen Ansprechpartner bei der BaFin Ende nächster Woche einmal anzurufen . PS:  An das Dutzend bezahlter Schreiberlinge hier im Forum.  Ihr könnt jetzt wieder ganz schnell antworten, um alles kaputt zu reden zu verunsichern,  damit sich die Aktionäre nicht organisieren können.  Denn genau das ist ja hier augenscheinlich euer Auftrag ! Und los geht’s...... Wird letztendlich aber leider nicht klappen ...  
Antworten
langolfh:

@Shopping

 
14.01.23 18:01
Von Musk und ! seinen FIRMEN ist etwas zu holen.
Bei Steinhoff sieht das wohl anders aus,und ob tatsächlich von Verantwortlichen Personen bei Steinhoff,etwas zu holen sein wird,hängt letzten Endes von den Behörden ab,welche das Vermögen rechtzeitig sichern.Hier spreche ich von PRIVATVERMÖGEN.
Antworten
Schmid41:

Zum Lachen

 
14.01.23 18:08
Da behauptet der Martin er hätte einen Kontakt zu BaFin LOL  Das hier ist so was von durch jeder der noch Aktien hat mein Beileid.  
Antworten
langolfh:

Kursaussetzung

3
14.01.23 18:09
jetzt noch,wäre absolut kontraproduktiv.
Tiefstkurse gesehen,und wenn nicht,wäre es kaum noch relevant.
Was wir jetzt brauchen,sind Spekulanten,Zocker,die uns gebeutelten wenigsten Gelegenheit zum Ausstieg
geben.Nur Volatilität ,als Voraussetzung Handelbarkeit ,gibt denjenigen noch Chancen,welche keine Perspektive sehen,oder nicht jahrelang warten können oder wollen.
Zudem,selbst mit Entschädigung,sagen wir incl.Vorsatz ,von welcher Quote geht Ihr hier denn aus?!
Wenn es 10% wären,müsste man sich schon glücklich schätzen.
Und zum Zeitfaktor ist die Inflation gegenzusetzen,und was man mit dem Geld in dieser Zeit erzielen kann.
Antworten
Martin Sp.:

Schmidt 41

2
14.01.23 18:48
Enttarnt  !
Antworten
Ms100Prozent:

es wird keine! kursaussetzung kommen,

 
14.01.23 18:51
denn dafuer fehlt der anlass. da koennen hunderte "antraege" bei der bafin eingehen.
Antworten
Skynoodle:

Ich wäre

 
14.01.23 18:52
auch für eine Kursaussetzung. Wäre doch lustig wenn dann im weiteren Verlauf iwann der Insoverwalter die Konten einfriert und die Basher ihr Geld nicht bekämen. :-)  
Antworten
Taylor1:

Dividende

 
14.01.23 18:53
Dann wünsche uch mir auch was,
30cent Dividende
Antworten
Dirty Jack:

@defrezzer1

16
14.01.23 19:02
#64006
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine stärkere Teilnahme an der letzten HV und die Zustimmungen zu einigen nun abgelehnten Punkten adäquat zu den US Fonds uns am 15.12. vielleicht andere wenn überhaupt EQS präsentiert hätten.
Nun ist es wie es ist, wir müssen nun schon mal im Vorfeld einer Vollversion alle möglichen Wege prüfen, um schnell reagieren zu können.
Ich finde es gut, wenn Foristen wie z. B. Martin uns über ihren bereits eingeschlagenen Weg informieren.
Alles gehört auf den Tisch, was uns helfen kann.
Antworten
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