wenn ein Sanierungsverfahren eingeleitet wird ?
Zur Klarstellung: Meinung, nicht belegter Fakt
Zunächst natürlich erst mal gar nichts. Die Gläubiger haben keinen Zugriff, und der Insolvenzverwalter braucht Zeit für die Einarbeitung. Derweil können sich die Firmen weiter verbessern, und dabei ihren Wert steigern. Weil auch das Risiko einer erzwungenen Sonderausschüttung durch die Mutter wegfällt (das ist nicht die Arbeitsweise des Verwalters), könnte der Kurs der Assets einiges zulegen.
Wenn der Verwalter dann soweit ist, fängt er an, Cash zu generieren. Im Fall von Matress durch ein IPO, auch wenn der Zeitpunkt nicht optimal, sondern nur mittelmäßig ist. Bei den anderen Assets werden auch nicht stumpf die Aktien auf den Markt geworfen, sondern jemand gesucht, der die komletten Pakete kauft. Weitere Jahre, in denen die Assets wachsen können (und werden).
Und dann wird verkauft, um die Geldforderungen der Gläubiger (andere haben sie dann nicht mehr) zu erfüllen.
Der Rest, der meiner Ansicht nach um einiges größer sein wird als die jetztige Marktkapitalisierung und vielleicht sogar höher als der Wert zum Anfang dieses Jahres, bleibt bei Steinhoff entweder als eine reduzierte Beteiligung ohne Schulden, oder aber als ein Berg Cash. Was auch immer, es gehört den Aktionären!
Wenn ich mir da die derzeit verbreitete Alternative ansehe, ist ein geordnetes Sanierungsverfahren die beste aller Möglichkeiten für die Kleinanleger, und worst case für die Gläubiger.
Drum wird es (leider) nicht dazu kommen, sondern stattdessen ein besseres Angebot geben oder stumpf die bisherige Vereinbarung bis Ende 2023 verlängert. Zeitgewinn zu einem (für die Aktionäre) besseren Preis. Mit der Chance auf bessere Zeiten, viel schlechter können sie ja kaum noch werden.
Im Moment fällt mir wirklich kein Grund ein, diesen Vorschlag anzunehmen oder für eine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu stimmen.
Mal sehen, was noch kommt ;-)