.....Gegen die Geldbuße wurde jedoch Berufung eingelegt und das FSCA-Tribunal mit der Überprüfung beauftragt.
Das Gericht hob die Strafe in Höhe von mehreren Millionen Rand schließlich auf und empfahl dem FSCA eine "angemessene Verwaltungsstrafe für den einzigen Verstoß gegen Abschnitt 78(5) des Finanzmarktgesetzes zur Prüfung".
Nach Angaben der FSCA kam das Gericht bei seiner Überprüfung zu dem Schluss, dass Jooste nicht gegen Abschnitt 78(4)(a) des Finanzmarktgesetzes verstoßen hat, da die Informationen, die er in der Warn-SMS an andere Führungskräfte schickte, um sie zum Verkauf ihrer Steinhoff-Aktien zu ermutigen, vage und ungenau waren.
Abschnitt 78(4)(a) verbietet es einem Insider, Insiderinformationen an eine andere Person weiterzugeben.
"Das Gericht empfahl der FSCA, alternative Daten für die Berechnung der durch die Geschäfte von Dr. Burger und Herrn Oosthuizen vermiedenen Verluste in Betracht zu ziehen", so die FSCA".....
Quelle: businesstech.co.za/news/business/649915/...ng-fine-cut-by-90/