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Gruß Marius
Anteilseigner müssen Restbestände verkaufen
Kleinaktionären droht der Rausschmiss
P. BLANK, C. KRÖGER, J. KOENEN
Unternehmen in Deutschland werden im kommenden Jahr unliebsame Minderheitsaktionäre vor die Tür setzen können. Das Squeeze-out (Herausdrängen) ist Teil des neuen Gesetzes zur Unternehmensübernahme, das Anfang 2002 in Kraft treten soll. Danach erhalten Großaktionäre mit über 95 % Anteil die Möglichkeit, Restaktionäre gegen eine Abfindung zum Verkauf ihrer Anteile zu zwingen. So wollen sie sich die Tochtergesellschaften komplett einverleiben.
HB DÜSSELDORF. "Wir bereiten jetzt schon Squeezeouts für mehrere Firmen vor", sagt Hans-Ulrich Wilsing, Partner der Anwaltskanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler in Köln. Auch die Frankfurter Anwaltssozietät Clifford Chance Pünder berät mehrere Firmen, die planen, sich von kleinen Anteilseignern zu trennen. Als eines der ersten Unternehmen dürfte Systematics die Neuregelung nutzen. Auch wenn es offiziell nicht bestätigt wird, plant die Muttergesellschaft EDS, ihre Tochter mit Hilfe des Squeeze-out von der Börse zu nehmen. Auch bei Kiekert dürfte es recht schnell zu einer Zwangsabfindung kommen. Zuvor muss der Eigner Schroder Venture freilich seinen Anteil von 93 % auf 95 % steigern. Die Unternehmen selbst wollen bisher nicht sagen, ob sie planen, ihre Kleinstaktionäre zum Verkauf zu zwingen. Man warte das Gesetz erst einmal ab und prüfe es dann, heißt es von ABB, MAN, VW, Metro und anderen Aktiengesellschaften.
Viele Firmen machen Übernahmeangebote
Allerdings haben viele Firmen bereits Übernahmeangebote gemacht, um an den verbliebenen Streubesitz heranzukommen. Analysten der Deutschen Bank vermuten, dass den ausgeschlagenen Angeboten Zwangsmaßnahmen folgen werden. Zum Beispiel die französische Alcatel und ihre deutsche Tochter SEL: "Unsere ehemaligen Mitarbeiter werden sich freiwillig nie von ihren Aktien trennen", sagt eine Alcatel-Sprecherin. Die BHF-Bank sieht die Situation ähnlich. Der holländische Finanzkonzern ING, der 98 % der BHF besitzt, will im November aber noch ein freiwilliges Abfindungsangebot vorlegen. "Es macht einfach keinen Sinn, mit 2 % an der Börse gehandelt zu werden", sagt Sprecher Wilhelm Burmester. Im nächsten Jahr könne die Anwendung der Zwangsmittel überlegt werden.
Insgesamt kommen mehr als 30 Firmen für ein solches Delisting via Zwangsverkauf in Frage: von Audi bis zu Dea, von Pirelli bis zu Nestlé Deutschland. In allen Fällen stehen Kleinaktionäre einem Großanteilseigner gegenüber – und können ihn ganz schön piesacken. So ziehen Audi-Aktionäre VW wegen der Gewinnabführung vor den Kadi, Vodafone muss sich stundenlang auf Hauptversammlungen vor verbliebenen Mannesmännern rechtfertigen, und die Anteilseigner von Alcatel SEL verhindern die komplette Fusion mit der französischen Mutter.
Zu hohe Kosten durch "Restaktionäre"
Lästig sind auch die Kosten für Börsenlisting, Pflichtanzeigen, Geschäftsbericht und Hauptversammlungen. "Der Minderheitenschutz ist in Deutschland bislang viel zu überzogen", meint Rechtsanwalt Wilsing. "Es wird Zeit, dass wir uns internationalen Standards angleichen." Wissenschaftler von der Universität Witten-Herdecke erwarten, dass das Gesetz Impulse für den Umbau der Deutschland AG bringt. Übernahmen würden damit attraktiver.
Ein Gegner des Squeeze-out ist Ekkehard Wenger, Wirtschaftsprofessor an der Universität Würzburg und Schrecken vieler Vorstände auf Hauptversammlungen. Die Methode der Zwangsabfindung sei indiskutabel: "Erst enteignet man die Aktionäre, und dann bestimmt der Hauptaktionär auch noch die Höhe der Abfindung", sagt Wenger, der selbst an Gesellschaften beteiligt ist, die unter die neue Regelung fallen könnten.
Laut Gesetzesvorlage können die Minderheitsaktionäre die Höhe der Barabfindung jedoch anfechten. Dem Verkaufszwang müssen sie sich allerdings fügen. Wenger fordert, dass die Abfindung zwischen Groß- und Kleinaktionär ausgehandelt werden muss. Transparenz ginge dabei trotzdem verloren, klagt er: "In Wahrheit wollen sich die Unternehmen nicht länger in die Karten schauen lassen."
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