SPD zu BFH-Beschluss / Bankgeheimnis auf den Prüfstand
POLITIK: SPD zu BFH-Beschluss - Gesamte Besteuerung von Kapitalerträgen prüfen
BERLIN (dpa-AFX) - Die Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die
"verfassungswidrige" Besteuerung von Spekulationsgewinnen sollte nach einem
SPD-Vorstoß zu einer Überprüfung der gesamten Besteuerung von Kapitalerträgen
führen. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, am Donnerstag nach Bekanntwerden des
BFH-Vorlagebeschlusses für das Karlsruher Bundesverfassungsgericht an.
Dabei müsse auch das so genannte Bankgeheimnis auf den Prüfstand gestellt
werden, sagte Poß. Es sieht in Paragraf 30 a der Abgabenordnung nur enge
Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen der Finanzbehörden bei den Banken über
Konten und Zinserträge vor.
Sollte es tatsächlich die vom Finanzhof festgestellten Lücken bei der
Feststellung von Gewinnen aus spekulativen Wertpapierverkäufen geben, sei "über
geeignete Kontrollmaßnahmen nachzudenken", sagte Poß. "Es darf nicht sein, dass
die Besteuerung dieser Gewinne davon abhängt, dass der Steuerpflichtige sie in
seiner Einkommensteuererklärung angibt." Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor
bestritten, dass die Erfassung durch die Finanzbehörden unzureichend und
verfassungswidrig sei, weil sie angeblich den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung verletze./wb/mr/DP
www.agora-direct.de
POLITIK: SPD zu BFH-Beschluss - Gesamte Besteuerung von Kapitalerträgen prüfen
BERLIN (dpa-AFX) - Die Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die
"verfassungswidrige" Besteuerung von Spekulationsgewinnen sollte nach einem
SPD-Vorstoß zu einer Überprüfung der gesamten Besteuerung von Kapitalerträgen
führen. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, am Donnerstag nach Bekanntwerden des
BFH-Vorlagebeschlusses für das Karlsruher Bundesverfassungsgericht an.
Dabei müsse auch das so genannte Bankgeheimnis auf den Prüfstand gestellt
werden, sagte Poß. Es sieht in Paragraf 30 a der Abgabenordnung nur enge
Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen der Finanzbehörden bei den Banken über
Konten und Zinserträge vor.
Sollte es tatsächlich die vom Finanzhof festgestellten Lücken bei der
Feststellung von Gewinnen aus spekulativen Wertpapierverkäufen geben, sei "über
geeignete Kontrollmaßnahmen nachzudenken", sagte Poß. "Es darf nicht sein, dass
die Besteuerung dieser Gewinne davon abhängt, dass der Steuerpflichtige sie in
seiner Einkommensteuererklärung angibt." Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor
bestritten, dass die Erfassung durch die Finanzbehörden unzureichend und
verfassungswidrig sei, weil sie angeblich den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung verletze./wb/mr/DP
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