sind die undurchschaubaren Finanzkonstruktionen.
1. Wandelanleihe
Da wird eine gutverzinste, durch Bankguthaben besicherte Wandelanliehe begeben, die fast ausschließlich dem Vorstandsvorsitzenden zu Gute kommt. Ein Nutzen für die SAG ist nicht zu erkennen. Insbesondere schließt das Besicherungskonstrukt eine Verwendung zur Finanzierung des operativen Geschäfts aus.
Nutznießer ist der Vorstandsvorsitzende, der Zinsen kassiert, die er als Privatmann bei keiner Bank als Habenzinsen bekommen hätte.
2. Darlehen
Ich zitiere mal die SAG selbst: www.anleihen-finder.de/wp-content/uploads/...trag_20110624.pdf
"Mit Darlehensvertrag vom 15. September 2009 wurde mit der Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau, mit der Sparkasse Tauberfranken und mit der KfW-Bank ein Darlehen in Höhe von 10.000 T€ vereinbart. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Buchwert des Darlehens 9.375 T€. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 7,15 % verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2014. Die erste Rate war am 30.
Dezember 2010 fällig und betrug 625 T€. Das Darlehen ist durch die Abtretung der Vorräte und durch Zessionen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert."
Im klartext: Die Banken bekommen eine Besicherung, die ihr Risiko fast ausschließt und sie bekommen trotz des minimierten Risikos höhere Zinsen als die Anleihegläubiger, die die öffentlich platzierten, unbesicherten Anleihen gezeichnet haben.