Stimmrechtsanteile: RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
14:35 11.03.14
RHÖN-KLINIKUM AG
11.03.2014 14:31
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG
Morgan Stanley, Wilmington/Delaware, USA hat uns nach § 21 WpHG und nach §
25 WpHG folgendes mitgeteilt:
1) Morgan Stanley uns nach § 21 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,
Deutschland, hat am 3. März 2014 die Schwelle von 5% überschritten und
betrug zu diesem Zeitpunkt 5,27% (entspricht 7.279.027 Stimmrechten). Von
diesen Stimmrechten sind Morgan Stanley 4,76% (entspricht 6.584.530
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 0,50% (entspricht
694.497 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2
zuzurechnen (Namen der kontrollierten Unternehmen: Morgan Stanley Capital
Management LLC, Morgan Stanley Domestic Holdings Inc., Morgan Stanley & Co.
LLC).
2) Morgan Stanley hat uns nach § 25 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM AG,
Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 3.
März 2014 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt
5,30% (entspricht 7.329.176 Stimmrechten).
Von diesen Stimmrechten entfallen 5,27% (entspricht 7.279.027 Stimmrechten)
auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,04% (entspricht 50.149
Stimmrechten) auf (Finanz- / sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den
Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0,04% (entspricht
50.149 Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten
Unternehmen: Morgan Stanley Capital Management LLC; Morgan Stanley Domestic
Holdings Inc.; Morgan Stanley & Co. LLC). Bei den (Finanz- / sonstigen)
Instrumenten nach §25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus
verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden
können.
Bad Neustadt a. d. Saale, 11. März 2014
Der Vorstand
Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit!