man besitzt einfach Anteile an der AG in Deutschland. Diese wiederum hält Beteiligungen an einer Holding in Hong Kong, die schliesslich Beteiligungen an den operativen Firmen in China hält.
Im Grunde genommen behalten die Anteile an der AG ihren Wert, unabhängig davon, ob ein Delisting erfolgt oder nicht. Die Handelbarkeit ist aber sehr stark eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Ich glaube aufgrund von Gesetzesänderungen in Deutschland muss allenfalls kein Übernahmeangebot bei einem Delisting mehr gemacht werden. Ich bin aber nicht sicher.