MFG
Chali
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mit jetzt 1.970.631 Inhaber-Aktien, mit einem Nennbetrag zu je 1 Euro, als Grundkapital.
Herr Flügen, als neuer Vorstand, scheint seinen Ankündigungen nun Taten folgen zu lassen.
Erst die Umwandlung von Schulden in eine Beteiligung, durch Ausgabe von neuen Aktien aus der genehmigten Kapitalerhöhung. Der Vorteil: Verringerung von Zinszahlungen aus Darlehen. Höhere Bonität und geringere Risikoaufschläge von Zinsen bei neuer Kreditaufnahme.
Dann die Mitteilung einer neuen Einnahmequelle: 1 % des Umsatzes von Rich-Solar als Lizenszahlungen an P9b. Bei Vollauslastung der Kapazität von z.Zt. 35 MWp und einem Erlös von ca. 2,5 Mio Euro/MWp ergäbe dies Lizenseinnahhmen von jährlich ca. 0,875 Mio Euro.
Bleibt noch das Projektgeschäft. Laut Ankündigung sollen noch in 2009 die in Planung befindlichen PV-Anlagen operativ umgesetzt werden.
Und dann war da noch der 8 MWp-Auftrag vom April 2008, der bisher nur verschoben war. Sollte dieser noch in diesem Jahr abgerufen werden, kämen noch ca. 24 Mio. Euro Umsatz herein.
Interessant ist auch die Meldung daß der Umsatz in 2008 nicht 1,16 MWp an verkauften PV-Modulen war, wie in der DGAP-Mitteilung vom 10.2.2009 zu lesen ist. Sondern nunmehr ca. 1,4 MWp für 2008 beträgt.(DGAP vom 20.5.2009).
Abschließend warten wir noch auf den Jahresabschluß 2008. Mal sehen, vielleicht wartet da noch die eine oder andere Überaschung.. .
entscheidet die HV.
Aus der aktuellen Satzung 2009 der P9b:
"§ 11 Gewinnverwendung
1. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns." ff.
Siehe auch § 10 Rücklagen. "Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in andere Gewinnrücklagen einzustellen. ..ff.
"Für Aktiengesellschaften in Deutschland schreibt § 150 AktG vor, dass zehn Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung gebildet werden muss. Solange die Grenze nicht erreicht ist, müssen jährlich fünf Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt werden."(Aus Wikipedia).
Fazit: Die HV kann eine Ausschüttung an die Aktionäre beschließen, sofern alle satzungsmäßigen und gesetzliche Bedingungen erfüllt sind. Muss aber nicht.
auf sehr dünnes Eis !
Kannst du deine Aussage "der neue vorstand beschuldigt den herrn bauer, er hätte sehr schlecht gearbeitet" auch belegen ?
Wenn du diese Aussage als Interpretation aus der DGAP-Mitteilung vom 10.2.2009 herausliest, in der es wörtlich heißt: " Herr Flügen wird mit ...externen Anwälten ... eine Reihe von Handlungen des vormaligen Vorstandes Herrn Peter Bauer überprüfen.", dann kommt deiner Formulierung nach Herr Bauer schon auf die Anklagebank. Wobei du den Eindruck erweckst, Herr Bauer hätte sich schwer strafbar gemacht. Ohne dabei einen konkreten Vorwurf anzuführen.
Wenn ein neuer Vorstand sein Amt antritt, und er die Verantwortung von Entscheidungen seines Vorgängers übernehmen soll bzw. übernimmt, ist es gängige Praxis und ganz legitim, die zum Teil sehr komplizierten Vertragsgestaltungen, von geschlossenen Veträgen zwischen Unternehmen, mit Hilfe von neutralen und externen Anwälten auf eventuelle Bevor- oder Benachteiligungen hin zu überprüfen.
Sollte der neue Vorstand dabei auf gesetzeswidrige Unregelmäßigkeiten stoßen, ist es schon in seinem Interesse, aus Eigenschutz, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Da solch ein Vorgang aber bisher nicht bekannt ist, und solange du dieses auch nicht belegen kannst, wäre ich mit solchen o.g. Aussagen sehr vorsichtig und zurückhaltend.
es könnten auch gezielte Desinformationen zwecks Kursmanipulation sein. Wer die in #4480 angegebene Tel.nr. wählt erhält einen Faxton. Außerdem paßt die Nr. nicht zum Kreis der Behördennummern der Berliner StA-schaft (030-9014-.. bzw. -9015-.. www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/sta/). Mein Eindruck ist eher das Powerbags nun langsam den Erfolg einfährt, an dem Herr Bauer 2008 so intensiv gearbeitet hat. Und damit nun einige Spätmerker noch Aktien zu einem günstigen Kurs abstauben können, wurden noch schnell mal einige Gerüchte lanciert.
Im Übrigen, welche StA gibt auf Anfrage Informationen heraus ? Allein aus Datenschutzgründen ist es nahezu unmöglich als Außenstehender an relevante Daten zu kommen.
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