Was für ein "Fachpresse"? Das ist wieder so eine Metapher, die unterschwellig etwas vorgaukeln soll, wie etwa die ständig zitierten "Experten". Was also für eine "Fachpresse" meinst Du?
Fachpresse in der Juristerei gibt es zwar: rund 215 Zeitschriften von Ad legendum bis Zeitschrift für Umweltrecht. Die bekanntesten -NJW und JuS/Verlag C.H. Beck- haben zu den Prozessen um Porsche und seine Vorstände nichts gebracht. Diese Fachzeitschriften befassen sich nur mit höchstrichterlichen Urteilen (BGH, BFH, BVerfG, EuGH).
Die normale Tages- und Wochenpresse übernimmt i.d.R. überregionale Beiträge/Mäntel (zB der Südwestpresse in Ulm), die in der Regel von einem Berichterstatter geschrieben sind. Ob der im Einzelfall vor dem Hintergrund juritischer Vorbildung schreibt, steht dahin. Und selbst wenn, entzieht es sich dem Wissen des Lesers, wie zuverlässig das darauf beruhende Verdikt des Autors ist.
Ich verlasse mich stattdessen auf mein eigenes Urteilsvermögen, dass ich mir mit einer stattlichen Anzahl von Prozessen, die ich als Unternehmer geführt habe bzw. führen musste (u.a. am AG, LG und OLG in Stuttgart), erworben habe.
Meine darauf beruhende Meinung habe ich schon etliche Male zum Ausdruck gebracht:
Die Schlüsselfunktion für die Zivilprozesse in Hannover und Braunschweig kommt dem Strafprozess in Stuttgart zu. Dort wird über etwaige strafbare Handlungen des Vorstands befunden. In der 1. Instanz wurde die Klage abgewiesen. Interessant ist der Kernpunkt der Begründung: der Vorstand habe die ihm zur Last gelegten Äußerungen nicht öffentlich verlautbart. Die Äußerungen seien lediglich in der Presse kommuniziert worden und damit nicht justitiabel. Das wären sie nur dann, wenn sie ad hoc (nach dem WpHG) erfolgt wären; sind sie aber nicht. Vom Vorstand sei es nicht zu verantworten, was in der Presse geschrieben wird und wer sein Verhalten in welcher Weise daran orientiert.
Das führte dazu, dass das Gericht dem Vorstand kein Verschulden zur Last legte.
Ohne Verschulden aber -das sagt Paragraf 823 BGB- kein Schadensersatz. Bleibt es also beim Urteil in Stuttgart, mögen die Kläger in Hannover und Braunschweig klagen bis in alle Ewigkeit - sie werden scheitern. Die Vorentscheidung in Stuttgart ist bereits gefallen. Bis zur endgültigen Entscheidung dauert es nicht mehr lange. Dann dürften bei Porsche und VW die Sektkorken knallen.