Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Strategische Unternehmensentscheidungen
Pongs & Zahn (Nachrichten) beschließt Übernahme von 90 % eines Compound-Herstellers
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Pongs & Zahn AG, Berlin, hat heute unter aufschiebenden
Bedingungen beschlossen, 90 % der Unternehmensanteile an einem
mittelständischen Hersteller von hochwertigen Kunststoff-Compounds zu
übernehmen.
Das Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Herstellung von
Kunststoffgranulaten für alle Zweige der Kunststoff verarbeitenden Industrie
und einem jährlichen Umsatz zwischen 10 und 15 Mio. Euro, ist seit mehreren
Jahrzehnten erfolgreich am Markt tätig.
Die Akquisitionsmaßnahme dient zur Ergänzung der positiven Entwicklung des
Handelsgeschäftes der Pongs & Zahn AG mit Kunststoff-Rohstoffen. Der Kaufpreis
wird aus Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert.
Berlin, 23. Juni 2005
Der Vorstand
Pongs & Zahn AG
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Deutschland
ISIN:
DE0006954001WKN:
695400Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.06.2005