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"Am 20. November 2024 stimmten die Nikola Corporation (die „Gesellschaft“) und Citigroup Global Markets Inc. als Vertriebsstelle („Vertriebsstelle“) im Rahmen des dritten geänderten und neu gefassten Aktienvertriebsvertrags der Gesellschaft vom 31. Oktober 2024 (der „Aktienvertriebsvertrag“) einem begrenzten Verzicht auf die Anforderung zu, dass Verkäufe im Rahmen des Aktienvertriebsvertrags davon abhängig gemacht werden, dass die Stammaktien der Gesellschaft ein aktiv gehandeltes Wertpapier (wie in Regulation M definiert) sind. Die Vertriebsstelle kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit in der Zukunft weitere Verzichtserklärungen abgeben."
Form 8-K for Nikola Corp filed 11/21/2024
Uiuiuiuiui........
Ich denke, dass der begrenzte Verzicht laut heutigem SEC-Filing (siehe Beitrag von 16.58 Uhr) erforderlich war, weil der Börsenwert von Nikolas Stammaktien, also die Marktkapitalisierung, schon unter USD 150 Mio. (siehe letzter Absatz dieses Beitrages) gefallen ist. Derzeit beträgt sie rund USD 123 Mio.
Aktienvertriebsvertrag vom 31.10.2024 EX-10.1 Seite 14:
„5. Bedingungen für die Verpflichtungen des Managers (= Citigroup Global Markets Inc). Die Verpflichtungen des Managers aus diesem Vertrag unterliegen den folgenden Bedingungen:“
……
Seite 16:
Bedingung „(i): Die Stammaktien sind ein „aktiv gehandeltes Wertpapier“, das gemäß Unterabschnitt (c)(1) von den Anforderungen von Rule 101 der Regulation M des Exchange Act ausgenommen ist.“
Exchange Act – Regulation M eCFR :: 17 CFR 242.101 -- Activities by distribution participants.
§ 242.101 (= Rule 101) Aktivitäten von Vertriebsteilnehmern
„(c) Ausgenommene Wertpapiere. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für die folgenden Wertpapiere:
( 1) Aktiv gehandelte Wertpapiere. Wertpapiere, die einen ADTV-Wert (= average daily trading volume = durchschnittliches tägliches Handelsvolumen) von mindestens 1 Mio. USD haben und von einem Emittenten begeben werden, dessen Stammaktien einen Börsenwert von mindestens 150 Mio. USD haben; vorausgesetzt jedoch, dass diese Wertpapiere nicht von dem Vertriebsteilnehmer oder einem verbundenen Unternehmen des Vertriebsteilnehmers begeben werden; ....
So wie ich es verstehe, ist dieser begrenzte Verzicht gut für Nikola, denn ohne diesen hätte Citigroup Global Markets Inc. - nach meinem Verständnis - sagen können oder müssen: "Njet, so sorry, ich darf meine Verpflichtungen laut bestehendem Vertrag nicht erfüllen, denn die Marktkapitalisierung ist zu niedrig."
Negative Konsequenzen für Nikola wegen des begrenzten Verzichts fallen mir auf die Schnelle nicht ein, aber negativ wäre gewesen, wenn der begrenzte Verzicht nicht vereinbart worden wäre und wegen der zu niedrigen Marktkapitalisierung keine Eigenkapitalaufnahme im Wege des Aktienvertriebsvertrages mit der Citigroup Global Markets Inc. für Nikola möglich wäre. Das wäre für Nikola jetzt vermutlich extra mistig.
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