Rücktritt vom Wohnungskauf
Nachdem eine junge Frau in Norwegen etwa 838.000 Euro für ein Luxusappartement geboten hatte und den Zuschlag erhielt, stellte sie fest, dass sie dort von Nachbarn beobachtet werden konnte.
Da die Dame beabsichtigte, sich in ihrer Wohnung überwiegend unbekleidet zu bewegen, störte sie diese Tatsache und sie trat kurzerhand vom Kauf zurück.
Dies wird sie teuer zu stehen kommen, denn der Verkäufer gewann den Prozess gegen sie – und kann nun Schadensersatz in Höhe der Differenz zum normalen Verkaufspreis fordern. Wird kein Käufer gefunden, beträgt die Schadensumme 327.000 Euro.
Quelle: www.aftenposten.no
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Nachdem eine junge Frau in Norwegen etwa 838.000 Euro für ein Luxusappartement geboten hatte und den Zuschlag erhielt, stellte sie fest, dass sie dort von Nachbarn beobachtet werden konnte.
Da die Dame beabsichtigte, sich in ihrer Wohnung überwiegend unbekleidet zu bewegen, störte sie diese Tatsache und sie trat kurzerhand vom Kauf zurück.
Dies wird sie teuer zu stehen kommen, denn der Verkäufer gewann den Prozess gegen sie – und kann nun Schadensersatz in Höhe der Differenz zum normalen Verkaufspreis fordern. Wird kein Käufer gefunden, beträgt die Schadensumme 327.000 Euro.
Quelle: www.aftenposten.no