Du als Profi(?) - "Buchhalter" wirst sicherlich erklären können
- ob die AG, welche ja Teilnehmer an einem Kapitalmarkt ist, nicht verpflichtet wäre, einen Konzernabschluss zu präsentieren, wie z.B.
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Anpassung der latenten Steuern.
Als einfacher Kaufmann bin ich auf Deine Erläuterungen als Buchhalter diesbezüglich gespannt.
Als einfacher Kaufmann bin ich der Auffassung, dass
- der Posten "immaterielle Vermögensgegenstände" mit der Bewertung von 300k für die domain "uhr.de" auch den gesunden Menschenverstand eines Buchhalters beleidigt.
- der Posten "Finanzanlagen" mit Bewertung von über 8 Millionen Euro im Wesentlichen aus der Übernahme der 100% - Anteile Ende 2018 einer kurz davor gegründeten Minimalst- GmbH besteht, deren Werthaltikeit zu keinem Zeitpunkt seitens neutraler Stellen testiert wurde. Einem Buchhalter könnte dieser Umstand ev. zu Denken geben.
- Der Posten Umlaufvermögen ein Hinweis wäre, dass die kurzfristige Fortführung der Gesellschaft ohne weitere kurzfristige Kapitalzuflüsse erheblich gefährdet zu sein scheint.
Gerne lasse ich mich von Buchhaltern detailliert erhellen und bin gespannt, Neues dazuzulernen, lieber xycom.