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Neschen AG schreibt wieder "schwarze Zahlen"!


Beiträge: 1.081
Zugriffe: 218.113 / Heute: 8
Neschen AG kein aktueller Kurs verfügbar
 
IMMOGIRL:

525

 
04.01.18 09:10
zu Absatz 1: Ja und das ist auch gut so.

zu Absatz 3: Man konnte beide Varianten beobachten.

Das war es vorläufig was ich dazu zu sagen habe.
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Systema:

@#525

 
04.01.18 10:07
Wieso verkauft/reduziert  Londonderry H., aber alle anderen nicht? Wie war es denn in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen, die von der Bildfläche verschwunden sind zum Bleistift? Mussten die überhaupt verkaufen die Investoren, um Verluste zu realisieren oder haben die es einfach als Totalverlust verbucht mit einen "Formblatt Konkurs" quasi? Ich hatte das auch die Bafin gefragt, ohne das ich wirklich eine Antwort bekam. Also wenn nur ein Investor verkauft oder vielleicht nur seine Stimmrechte reduziert, kann es für mich auch bedeuten, das man eine Neuausrichtung  der Aktionärsstruktur vielleicht anstrebt, weil Veränderungen geplant sind?
Wieso verkauft nur Londonderry H oder alle anderen halten?

 
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IMMOGIRL:

Gute Frage

 
04.01.18 10:14
Antworten
Systema:

Apropo Börsennotierung und Kosten

 
04.01.18 10:19
"Zwar können sich die Unternehmen theoretisch von den Gebühren befreien lassen. Der Trick funktioniert aber nur, wenn selbst die Portokasse der Liquidations-AG absolut leer ist."

PS: Das erklärt mir, wieso es einige Insolvenzen gibt, die schon seit 1994 existieren und Jahre Zombies sind.;-)
Antworten
tbhomy:

#529,,Der Artikel ist aus dem Jahr 2011...

 
04.01.18 11:09
Ist das überhaupt noch aktuell ?
Antworten
IMMOGIRL:

Gute Frage

2
04.01.18 11:11
könnte inzwischen etwas mehr kosten, wie fast alles mehr kostet.
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tbhomy:

Sogar eine wichtige Frage zum Thema Delisting

 
04.01.18 11:44
Denn §39 Börsengesetz wurde mit der Tranzprenzrichtlinie-Änderungsrichtlnie im November 2015 reformiert !

wirtschaftsrecht-news.de/2016/01/...ung-des-boersenrueckzugs/


Daher ist der Artikel aus 2011 VERALTET !

Im Falle der Vermögenslosigkeit und/oder der Unterdeckung der Gläubigerforderungen im laufenden Insolvenzverfahren einer AG kann ein Börsenwiderruf auch ohne Abfindung gem. §39 Absatz 2 Börsengesetz erfolgen.

www.jurion.de/news/347571/...t-sich-mit-Fragen-des-Delisting/

Es existiert keine Durchführungsverordnung für Insovlenzfälle, soweit ich informiert bin. D.h. schaut euch die aktuellen Delistings der letzten Zeit gut an um die Ausnahmen vom §39 Absatz 2 Börsengesetz zu bewerten.

Meine Meinung.  
Antworten
Systema:

#532

 
04.01.18 13:41
Ja das stimmt, ziemlich veraltet, aber man sieht zumindest sehr alte Börsennotierungen immer noch am Aktienmarkt, vielleicht haben diese noch die alten Rechte und die neueren Börsennotierungen nicht mehr? Wäre für mich eine "Erklärung", das gewisse Werte so viele Jahre noch gelistet sind.
Bei #527 waren aber mehr Fragen, die mich ernsthaft beschäftigen, aber diese wird mir hier keiner beantworten können. Warten wir es also ab, was die Zukunft bringt! ;-)
 
Antworten
IMMOGIRL:

250.000 werden angefragt zu 2 Cent

 
05.01.18 09:17
das hatten wir hier noch nicht in dieser Größenordnung. Gut ist eine Momentaufnahme, aber der Interessent muß ja damit rechnen bedient zu werden und ich könnte mir sogar vorstellen das er es wird.
Meiner Meinung nach ist hier die Übergabe im vollen Gange.
Antworten
IMMOGIRL:

Link vergessen, hier ist er

 
05.01.18 09:17
beweist aber auch nur solange bis sich was ändert

http://www.ariva.de/neschen-aktie/kurs
Antworten
tbhomy:

IMMOGIRL

 
05.01.18 09:23
Übergabe im vollen Gange ? Sehe ich zwar nicht so, aber Ok, dass wäre kursrelevant. Daher kann man das prüfen lassen. Ich kümmere mich gerne wieder darum und schreibe wie gewohnt die Bafin zu den Stimmrechten an.

Transparenz ist wichtig am Markt. Vor Allem für die Aktionäre, richtig ?
Antworten
IMMOGIRL:

Das stimmt!

 
05.01.18 09:24
Antworten
IMMOGIRL:

200.000 in einem anderen Depot wäre wirklich

 
05.01.18 09:25
kursrelevant. Gibt ja nicht Mrd von den Aktien. Ja, wäre auch meiner Meinung nach relevant, wenn es zu dem Verkauf ins Bid kommt.
Antworten
Systema:

tbhomy: Es sind 13,12 Mio. Aktien am Markt

2
05.01.18 11:40
also wäre die 3% Meldeschwelle bei 396600 Stücken, also diese Anzahl muss auch erst gemeldet werden. Weswegen möchtes Du jetzt die Bafin anschreiben, weil eine Person 200000 Stücke gekauft hat, was legitim ist? Verstehe ich nicht? Desweiteren kann der Makler auch die Stücke von mehreren Leute zusammenlegen, wenn es paßt. Abwarten und Tee trinken ist mein Motto!  
Antworten
Systema:

Sorry, die Order wurde ja noch nicht ausgeführt...

 
05.01.18 11:41
Antworten
Systema:

#538 Jetzt ist es ausgeführt wurden...

 
06.01.18 00:29
Börse Frankfurt
Aktuell 0,02 EUR
Zeit 05.01.18 14:48
Diff. Vortag +11,11 %
Tages-Vol. 5.002,10
Gehandelte Stück 250.100
Antworten
Systema:

Das Gesamtbild

 
06.01.18 00:57
der letzen Monate sollte man sich mal anschauen...
(Verkleinert auf 98%) vergrößern
Neschen AG schreibt wieder schwarze Zahlen! 1033397
Antworten
IMMOGIRL:

Ja, wurde ausgeführt.

 
07.01.18 09:03
Also genauer gesagt, ins Bid verkauft. Das kann man nun positiv oder negativ werten.
Es gab ja eben auch den Verkäufer und eben auch den Käufer der sich das 5.000€ hat kosten lassen, warum auch immer. Natürlich sehe ich es wie der tbhomy auch so, das es doch eigentlich eine Meldung der Neueigentümer der vergangen Wochen geben müsste? Es bleibt/wird also spannend in 2018 und wir müssen leider abwarten bis weitere Informationen kommen.

http://www.ariva.de/neschen-aktie/chart?t=quarter&boerse_id=1
Antworten
Systema:

Ne muss es nicht unbedingt, denn

 
08.01.18 04:48
wenn die Käufer die 3% Schwelle jeweils nicht überschritten haben, ist alles rechtmäßig. ;-)
Ich deute es bisher als neutral, allerdings muß da jemand sehr zuversichtlich gewesen sein.  
Antworten
IMMOGIRL:

sehr zuversichtlich , naja 5000€

 
08.01.18 08:00
das überlegt man sich schon ordentlich denke ich bevor man das in einen solchen Penny investiert, falls es überhaupt ein Kleinanleger war und nicht Teil einer "Paketübergaberunde", was man dann aber erst nach erfolgter Meldung genau wissen würde.
Antworten
tbhomy:

Neschen AG

 
08.01.18 08:31
Falls kein Käufer die 3%-Schwelle überschritten hat, dann handelte es sich vermutlich nur um Trader. Bitte hierzu die Änderungen im WpHG seit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beachten.

Schwellenüberschreitungen nach der Aktionärsstruktur wären ebenfalls bald zu melden gewesen:

(in Klammern die nöchste Schwelle nach §21 WpHG):
Vermögensverwaltung Erben Dr. Karl Goldschmidt GmbH 25,10% (30%=WpÜG!)
Londonderry Holdings LLC 14,62% (15%)
Oliver Zinn 9,99% (10%)
Stefan Zinn 4,79% (5%)
 Freefloat§45,50%
http://www.ariva.de/neschen-aktie/bilanz-guv

Meine Meinung.
Antworten
IMMOGIRL:

Trader ?

 
08.01.18 08:48
Klar könnte sein, nur irgendwie glaube ich das nicht so recht. Meinen Sie wirklich da hauen welche einfach so auf gut Glück 5000€ in eine solche spekulative Aktie ?
Pflichtmitteilungen sind wichtig, das stimme ich zu.
Antworten
IMMOGIRL:

546

 
08.01.18 09:01
Meinen Sie also das die alle so wie es da steht noch ihren Anteil haben ?
Antworten
tbhomy:

#548

 
08.01.18 09:07
Die AG hat (noch) einen Vorstand und kann damit seine Pflichten erfüllen, es liegt (noch) keine Masseunzulänglichkeit vor, so dass der Insolvenzverwalter vermutlich noch ein wenig Geld im "AG-Säckl" haben dürfte,..

Also was spricht gegen die Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes ?
Antworten
IMMOGIRL:

549 Schulden

 
08.01.18 09:12
Das ist überhaupt ein interessantes Thema. Würde zu gerne wissen wie hoch die aktuell überhaupt noch sind.
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