Dividende und Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel sind zwei verschiedene Sachen.
Meiner Meinung nach bekommt nur der die Gratisaktien wer Aktien hält wenn die Kapitalerhöhung ins Unternehmensregister eingetragen wird. Der Abschlag um 4% auf den Einstandskurses und eventuell auf den Aktienkurs wird erst mit der Einbuchung erfolgen.
Gruß Badner
Meiner Meinung nach bekommt nur der die Gratisaktien wer Aktien hält wenn die Kapitalerhöhung ins Unternehmensregister eingetragen wird. Der Abschlag um 4% auf den Einstandskurses und eventuell auf den Aktienkurs wird erst mit der Einbuchung erfolgen.
Gruß Badner