www.infos-finanzen.de/sparen/steuern/.../38-Fragen/fragen5.asp
16. Was ist mit Aktien und anderen Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden?
Für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft und nach dem 1.1.2009 – also nach Einführung der Abgeltungsteuer – verkauft werden, gilt aus Vertrauensschutzgründen das alte Steuerrecht weiter. Wer also Aktien oder verzinsliche Wertpapiere vor dem 1.1.2009 gekauft und länger als zwölf Monate im Depot liegen hatte, kann eventuell anfallende Kursgewinne auch in Zukunft zeitlich unbegrenzt steuerfrei einnehmen.
Eine Ausnahme ist allerdings für bestimmte Zertifikate vorgesehen, für die ein früherer Stichtag festgelegt wurde (siehe Frage 17). Eine weitere Sonderregelung gibt es für Spezialfondsanteile und für Anteile an bestimmten anderen Investmentvermögen, die spezielle Anlegerkreise ansprechen (Voraussetzung: besondere Sachkunde oder Mindestanteilswert 100.000 €). Diese unterliegen bei Verkauf ab dem 1.1.2009 nur dann nicht der Abgeltungsteuer, wenn sie vor dem 10.11.2007 erworben wurden.
17. Gilt der Stichtag 1.1.2009 auch für Zertikate?
Für Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie wurde als vorgezogener Stichtag der 14.3.2007 festgelegt: Nur für bis zu diesem Stichtag gekaufte Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie gilt nach dem 1.1.2009 das alte Steuerrecht unbegrenzt, können also anfallende Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist immer steuerfrei eingenommen werden. Wurden solche Zertifikate nach dem 14.3.2007 und vor dem 1.1.2009 gekauft, können sie nach Ablauf der Spekulationsfrist nur noch bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußert werden.
Gruß DB