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Auswahlkriterien für die Aufnahme in den DAX
Unternehmen, die im DAX gelistet sind, müssen eine Vielzahl an Kriterien erfüllen, um in den Index aufgenommen zu werden.
Jedes Unternehmen im DAX muss unter anderem im Prime Standard gelistet sein und einen Streubesitz von mindestens 5% aufweisen. Weiter muss es fortlaufend in Xetra gehandelt werden. Außerdem muss das Unternehmen seinen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an Aktien in Deutschland haben bzw. muss sich der Sitz des Unternehmens in Deutschland befinden. Um den Schwerpunkt des Handelsumsatzes zu erreichen müssen mindestens 33% des Gesamtumsatzes der Aktien des Unternehmens über die Frankfurter Wertpapierbörse abgewickelt werden. Als Unternehmenssitz gilt sowohl der juristische Sitz als auch das operative Hauptquartier.
Diese genannten Kriterien sind als Grundvoraussetzungen zu verstehen. Bei allen Unternehmen, die diese Vorraussetzungen erfüllen, erfolgt dann anhand der folgenden zwei Merkmale eine weitere Auswahl:
■Orderbuchumsatz (im Frankfurter Parketthandel und in Xetra)
■Streubesitz-Marktkapitalisierung (Freefloat-Marktkapitalisierung)
Eine Anpassung des DAX findet nach folgenden vier Regeln statt:
■Fast-Exit (45/45): Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien (Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung) nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber in beiden Kriterien mindestens Rang 35 erreicht.
■Fast-Entry (25/25): Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 25 größten Unternehmen zählt. Aus dem DAX scheidet dann jener Wert aus, welcher in mindestens einem der beiden Kriterien einen Rang schlechter als 35 aufweist (falls ein solcher existiert) und die niedrigste Marktkapitalisierung aufweist.
■Regular-Exit (40/40): Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien nicht mehr zu den 40 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber in beiden Kriterien mindestens Rang 35 erreicht.
■Regular-Entry (30/30): Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 30 größten Unternehmen zählt sofern ein Index-Wert existiert, der nach mindestens einem Kriterium nicht mehr zu den 35 größten Unternehmen zählt.
Alle vier Regeln werden jedoch nur zum ordentlichen Anpassungstermin im September angewendet. Weiter bestehen noch drei außerordentliche Anpassungstermine im März, Juni und Dezember. Hier finden die Fast-Exit-Regel und die Fast-Entry-Regel Anwendung. Außerdem werden außerordentliche Aktualisierungen vorgenommen, wenn ein Unternehmen die oben genannten Grundvoraussetzungen nicht mehr erfüllt oder es zur Insolvenz kommt. Schließlich kann in bestimmten Ausnahmefällen von den Regelungen abgewichen werden. Dies gilt besonders dann, wenn sich signifikante Veränderungen im Freefloat ergeben oder eine Übernahme angekündigt wird.