de.wikipedia.org/wiki/Spruchverfahren
Das Spruchverfahren ist ein Verfahren im deutschen Gesellschaftsrecht.
Minderheitsaktionäre können in diesem Verfahren die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen bei Strukturmaßnahmen, wie der Umwandlung von Gesellschaften, oder beim Ausschluss von Minderheitsaktionären durch das sogenannte Squeeze-out vor Gericht überprüfen lassen. Die Einführung des Spruchverfahrens verfolgt den Zweck, eine Verzögerung der Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen durch einen Streit über die Höhe der Kompensation zu vermeiden.
Die Regelungen für das Verfahren, die bis dahin im Umwandlungsgesetz und im Aktiengesetz verstreut waren, wurden durch das Spruchverfahrensgesetz vom 12. Juni 2003 vereinheitlicht. Es trat am 1. September 2003 in Kraft und wurde am 19. April 2007 zuletzt geändert (FNA 315-23).
Das Spruchverfahren ist ein Verfahren im deutschen Gesellschaftsrecht.
Minderheitsaktionäre können in diesem Verfahren die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen bei Strukturmaßnahmen, wie der Umwandlung von Gesellschaften, oder beim Ausschluss von Minderheitsaktionären durch das sogenannte Squeeze-out vor Gericht überprüfen lassen. Die Einführung des Spruchverfahrens verfolgt den Zweck, eine Verzögerung der Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen durch einen Streit über die Höhe der Kompensation zu vermeiden.
Die Regelungen für das Verfahren, die bis dahin im Umwandlungsgesetz und im Aktiengesetz verstreut waren, wurden durch das Spruchverfahrensgesetz vom 12. Juni 2003 vereinheitlicht. Es trat am 1. September 2003 in Kraft und wurde am 19. April 2007 zuletzt geändert (FNA 315-23).