Also steht für mich das Urteil fest: Auch diese Schutzgemeinschaft steht auf Steinbrücks Seite.
:(
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warum seid ihr der Meinung, dass man durch fernbleiben bei der HV die KE verhindern kann?
Ich habe nochmals im Aktiengesetz §182 Voraussetzungen nachgelesen:
"(1) Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt."
Das heißt doch, wenn die Soffin alleine da ist, hat sie 100% des VERTRETENEN Grundkapitals.
Zitat
warum seid ihr der Meinung, dass man durch fernbleiben bei der HV die KE verhindern kann?
Ich habe nochmals im Aktiengesetz §182 Voraussetzungen nachgelesen:
"(1) Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt."
Das heißt doch, wenn die Soffin alleine da ist, hat sie 100% des VERTRETENEN Grundkapitals.
Hallo @ all, das mit dem Fernbleiben war tatsächlich ein Missverständnis. Es ist so wie oben von ichbleibdrin angemerkt, dass das anwesende vertretene Kapital 100 % darstellt. Daher werde ich mit meinen Anteilen vor Ort sein.
Danke ichbleibdrin für Deine Aufmerksamkeit
das Aktiengesetz schreibt "vertretenes" Kapital.
Wenn du eine Weisung erteilst - egal nun wie (pro/contra) - gehörst du zum vertretenen Kapital.
und den blöden Paragraph 7 hast du ganz einfach ausgehebelt, in dem du dich als Eigentümer (=Aktienbesitzer) bereit erklärst deine Firma zu retten, d.h. wenn du entsprechend deinem Anteil neue Aktien zeichnest.
Aber man lässt uns nichtmal die Chance das zu tun. Deshalb §7 = Gähn und müdes Lächeln
Hallo, habe guten Hinweis auf www.60xDeutschland.de erhalten. Gibt tolle Einblicke im oberen Bildfeld. Möchte das weitergeben!
Gab´s da nicht mal was mit Telekom und so? Bitte reinschauen! Viele Leute haben das heute noch und hoffen auf bessere Zeiten.
http://www.60xdeutschland.de/die-finanzwelt-beerdigt-den-neuen-markt/
In ein paar Jahren können wir das von HRE sagen. Wenn man uns nur läßt. Durchhalten, wir schaffen das!
Warum geht jetzt hier so wenig ab?
hallo Leute,
ich habe heute meine Eintrittskarte für die aoHV bekommen. Sie hat die Nummer 00117 5 (zwischen der 7 und der 5 ein Leerzeichen).
Bedeutet dass, das erst 117 Eintrittskarten versendet wurden? Ich gehe davon aus, das die Eintrittskarten fortlaufend nummeriert sind - letzte Ziffer = Kontrollziffer.
Wer von euch hat auch eine Eintrittskarte? Welche Nummer hat die?
des MVV habe ich erhalten. Meine Nr isz 2597,
Zu § 7: Die Aktionäre sind zum Schadenersatz verpflichtet! Welcher Schaden soll denn entstehen? Die HRE ist doch eh insolvent!
hallo, wer kann den englischen Text interpretationsfrei ins deutsche übersetzen? Sehr mysteriös finde ich, dass in der der Vergangheitsform geschrieben wird (...was previously) .
Und die Zahl 249Mio Euro verstehe ich auch nicht - es gibt doch nur insgesamt 231Mio Aktien von der HRE. Hat dann die Bundesregierung zu Kursen weit über 1,39 Euro gekauft?
ich finden dass der Text in sich paradox ist:
The German government's purchase of a €249 million stake in Hypo Real Estate Holding AG from U.S. buyout firm JC Flowers was previously the biggest announced exit by a private-equity group in Europe this year. That deal hasn't yet closed.
quelle:
http://online.wsj.com/article/...390429004693.html?mod=googlenews_wsj
Hier behauptet ein Journalist dass die deutsche Regierung die Flowers Anteile aufgekauft hat, dies soll bis dato (was previously) der grösste bekanntgegebene Ausstieg dieser Art in diesem Jahr. Dann schreibt er: der Deal ist noch nicht abgeschlossen!
Was denn nun?!?
Ich halte den Text für relativ bedeutungslos! Halt ein weiteres Beispiel von half-baked Journalismus!
Cheers
cih gehe auf jeden Fall am 02.06.2009 auf die aoHV . Habe bereits drei Anträge auf Sonderprüfung nach § 142 AktG gestellt
http://www.hyporealestate.com/hauptversammlung.php
19.05.2009 - Gegenantrag: D. Kalwarowskyj
HRE hat sich gesperrt und erst auf Druck einen von den drei Anträgen veröffentlicht. Die anderen werde ich - falls meine Anwältin nicht doch noch Eilantrag für sinnvoll erachtet -erst auf der HV vortragen können.
Antrag 1) betrifft Prüfung gesamtem Komplex Erwerb der Depfa (angemessener Kaufpreis, vorhandene Risiken erkannt und falls ja, wie in Kaufpreisfindung eingeflossen; wurde überhaupt belastbares Wertgutachten erstellt? ...
Der Clou ist aber die nachfolgende Sacheinlage der Depfa-Anteile. Hier stellt sicht die Frage, ob die eingelegten Anteile überhaupt werthaltig waren.
Antrag 2) betrifft mögliche Bilanzmanipulationen (Quelle Untersuchungsausschuss HRE) und falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Wer will mich unterstützen entweder durch Einreichung Gegenantrag mit Hinweis auf meine Gegenanträge oder mit Vollmachtübertragung auf mich zur Abstimmung auf HV.
Gruß
ich gehöre leider zu den dummen Aktionären, die trotz ewiger Börsenerfahrung dem Vorstand eines Dax-Unternehmens geglaubt haben. Habe somit im Nov. 2007 für mich und meine Kinder HRE-Aktien gekauft.
Habe natürlich dicken Verlust erlitten, den ich einzuklagen versuche. Derzeit läuft über RA frau Bergdolt (Mitglied im DSW und branchenbekannt) fristwahrendes Vermittlungsverfahren vor ÖRA Hamburg.
Nachweise zu erbringen über Fehler Vorstand ist schwierig. Mein RA'in wollte Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft, wurde verweigert. Auch durch Amtsgericht.
Einziger faktischer Weg um Fehler bzw. Pflichtverletzungen nachzuweisen, ist das Einsetzen eines Sonderprüfers nach § 142 (1) AktG. Der Vorteil ist, dass das Verfahren von HRE bezahlt werden muss und der Prüfbericht vom Aktionär in Kopie angefordert werden kann. Vor allem kann man den jetzigen Vorstand dazu zwingen, Funke samt Konsorten auf Schadenersatz zu verklagen.
Habe deshalb Gegenanträge gestellt. Für gerichtliche Durchsetzung des Antrags - HV wird voraussichtlich ablehnen; einzige Chance, wenn Bund sich enthält oder zustimmt (unwahrscheinlich) - braucht man nur 100.000 gez. Kapital = 33.334 Stück Atien.
Vorteil auch hier, dass es uns Kleinaktionäre nichts kostet, da zweifelsfrei Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind (so § 142 (2) AktG).
Ich habe übrigens unserem FM Steinbrück den vollständigen Gegenantrag zugeschickt mit der ASufforderung, dass der Bund meine Anträge unterstützt. Das ist er den Kleinaktionären schuldig.
Ich werde dann auch noch versuchen, bei der Süddeutschen Zeitung Schützenhilfe zu kriegen. Da wäre der DSW hilfreich, die zieren sich - unverständlicherweise - aber noch.
Das reicht sicherlich fürs Erste. Weiter Infos gerne. Ich kämpfe weiter.
Gruß
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