Wie Steinbrück die HRE-Krise lösen will
Von Manfred Schäfers, Berlin
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Bank in der Existenzkrise: Eine Filiale der Hypo Real Estate
06. Februar 2009 Die Regierung prüft, wie der Bund die Mehrheit an der in der Existenzkrise steckenden Bank Hypo Real Estate erlangen kann. Ziel ist es, die Kosten der Rettung für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Das Bundesfinanzministerium hat mehrere Optionen durchgespielt. Die meisten scheiden nach seinem Urteil aus. In einer Übersicht, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, heißt es in fünf Fällen apodiktisch: „keine Lösung“. Nur die letzte Variante: „Verstaatlichung aufgrund Gesetz“ wird als „empfehlenswert“ eingestuft. Doch dagegen gibt es in der Union enormen Widerstand. Nach dem Treffen am Mittwoch im Kanzleramt sollen noch einmal alle Möglichkeiten geprüft werden.
Option Übernahmeangebot
Allen Aktionären wird ein Kaufangebot unterbreitet. Das Finanzministerium hält es für unwahrscheinlich, dass damit die angestrebte Mehrheit von 95 Prozent an der Gesellschaft erreicht wird. Aktionäre hätten kein Verkaufsinteresse. Damit bleiben die Einflussmöglichkeiten begrenzt. Die Kosten werden mit rund 650 Millionen Euro beziffert.
Option Kapitalerhöhung
Eine Beteiligung in der gewünschten Höhe über das normale Aktienrecht gilt als „sehr unwahrscheinlich“. Wegen Gegenmaßnahmen wird dieser Weg als „sehr risikobehaftet“ gewertet. Die Kosten werden auf 1,8 Milliarden Euro für einen Anteil von 75 Prozent beziffert (ohne vorangegangenen Kapitalschnitt). Auch der Weg über das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird verworfen. Das Finanzministerium sieht erhebliche Rechtsrisiken. Auch sei da die maximale Beteiligungshöhe auf ein Drittel beschränkt. Doch sind im Ergänzungsgesetz Einschränkungen von Aktionärsrechten vorgesehen.
Option Angebot plus Kapitalerhöhung
Ob die erforderliche Mehrheit damit erreichbar ist, gilt als zweifelhaft. Der Zeitrahmen wäre mit sechs bis sieben Monaten länger als bei allen anderen Optionen. Ob auf diese Weise die Kontrolle über die Gesellschaft tatsächlich erreicht werde, sei nicht vorhersehbar, heißt es.
Bankenkrise: Enteignungsplan stößt auf Vorbehalte
In dem Fall bräuchte man die Mehrheitsbeteiligung an allen Banktöchtern, wird gewarnt. Eine Insolvenz der Rest-HRE sei dann wahrscheinlich - ebenso wie eine Anfechtung der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse. Auch sei dieses Vorgehen nicht im Finanzmarktrettungsgesetz vorgesehen.
Option Sicherheitenverwertung
In dem Fall würde der Bund seine Garantien aus der ersten Rettungsaktion im Oktober 2008 nicht verlängern und nach eigener Inanspruchnahme die ihm zur Sicherheit übertragenen Banktöchter verwerten. Das würde zu vielfältigen Ausfällen bei HRE-Geschäften führen. Die Kosten saldieren sich auf 41,5 Milliarden Euro.
Option Verstaatlichung aufgrund Gesetz
In dem Fall sind zwei Schritte notwendig. Erst muss das Gesetz mit der Enteignung als Ultima Ratio erlassen werden, dann die Regierung die Rechtsverordnung beschließen. Zu den Kosten heißt es: Zwei-Wochen-Schnitt der Aktienkurse vor Beginn des Verfahrens - maximal Verkehrswert. Je nach Dauer der Gesetzgebung könne das vier bis acht Wochen dauern. „Empfehlenswert, da alle anderen Lösungsvarianten in dem erforderlichen Zeitrahmen nicht rechtssicher und wirtschaftlich zumutbar zur Stabilisierung des Unternehmens führen“, heißt es in der Bewertung.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat mit seiner Übersicht nicht alle Kabinettskollegen überzeugen können. Einen Beschluss in seinem Sinne fasste die Runde unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht. In der Union sind viele aus ordnungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen skeptisch. Die damit verbundenen Risiken blende Steinbrück aus, heißt es. Die notwendigen Restrukturierungsbeschlüsse könnten auch mit einer Mehrheit von 75 Prozent getroffen werden. Für die Refinanzierungskosten sei nicht die Höhe seiner Mehrheit entscheidend, sondern ob deutlich werde, dass sich der Bund voll in der Pflicht sehe, Ausfälle zu decken. Steinbrück wird vorgeworfen, andere Möglichkeiten unter den Tisch fallen zu lassen.
Gegenoption Rettungshauptversammlung
Die Grundidee bei diesem Gegenkonzept ist, den Aktionärsschutz auf ein Minimum zu beschränken, um schnelle Beschlüsse zu ermöglichen. Dazu findet sich schon manches in Steinbrücks Gesetzentwurf: schnellere Einberufung von Hauptversammlungen, Beschlüsse über Kapitalerhöhungen mit 50 Prozent statt mit 75 Prozent der Stimmen, geringeres Quorum für den Bezugsrechtsausschluss, Ausschluss der Registersperre, so dass angefochtene Beschlüsse sofort wirksam werden. Hinzu kommt die vorgesehene Schadensersatzpflicht für Aktionäre, die wichtige Kapitalmaßnahmen verzögern und vereiteln. Aktionäre, die sich immer noch gegen notwendige Beschlüsse sperren, könnten mit weiteren Gesetzesergänzungen zum Einlenken gezwungen werden. Das wäre genauso wirksam und nicht teurer als die Ultima Ratio Enteignung, heißt es in Unionskreisen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS
www.faz.net/s/...D6B71EF5CA8A584A9E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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650 Mio : 120 Mio = 5,41 €