........... jetzt wisst ihr, wer in den letzten Wochen zugekauft hat
quelle : www.welt.de , 16.02.2009
Wildes Gezerre um die Hypo-Verstaatlichung
Das Paradoxe an der Situation: Mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage können die Aktionäre einigermaßen gelassen zusehen, wie der Staat sich um die Rettung müht. Denn während sie wissen, dass die Immobilienbank nicht pleite gehen darf, weil eine solche Insolvenz voraussichtlich ein Etatloch im hohen zweistelliger Milliardbereich verursachen und das Bankensystem noch tiefer in die Krise reißen würde, muss die Regierung über Garantien und stille Einlagen die Kosten der Rettung tragen. Kapitalerhöhungen, die die Anteile der bestehenden Eigentümer verwässern, lässt das Finanzstabilisierungsgesetz nur begrenzt zu – der Bund könnte auf diesem Weg höchstens an 33 Prozent der Anteile kommen, aber nicht die Kontrolle übernehmen. Alle weiteren Schritte bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung. Entsprechende Beschlüsse könnte der HRE-Hauptaktionär Christopher Flowers mit seinem Aktienpaket von 24 Prozent blockieren.
Der amerikanische Finanzinvestor hat eine gute Ausgangsposition. Würde die Bundesregierung jetzt ein Übernahmeangebot für die Hypo Real Estate machen, hätte sie vermutlich keinen Erfolg. Nach geltender Rechtslage müsste der Staat den gewichteten Drei-Monats-Kurs bieten, also weit mehr als den Euro und zehn Cents, die das Papier noch wert ist. Doch selbst dann würde Flowers womöglich nicht verkaufen. Denn er könnte sich ja gewiss sein: Irgendwann ist die Krise vorbei und die Hypo Real Estate wird immer noch leben. Und die Aktien, die er einst für 22,50 Euro kaufte, könnten wieder kräftig im Wert steigen. Gut möglich, dass andere Aktionäre ähnlich spekulieren.
Und genau hier kommt die Enteignung ins Spiel. Solange sich Flowers und andere Investoren darauf verlassen können, dass die Christdemokraten aus Angst vor der Bundestagswahl davor zurückschrecken, die HRE-Aktionäre zu enteignen, gibt es für ihn keinen Anlass, zum schlechten Preis an den Bund zu verkaufen. Die Regierung braucht folglich die gesetzliche Möglichkeit der Enteignung – um sich dann doch gütlich zu einigen.
Keine Enteignung ohne Übernahmeangebot
Längst ist Konsens in Berlin, dass die Regierung zunächst alle anderen Optionen prüfen und auch ausprobieren muss. Dass ist auch verfassungsrechtlich vorgeschrieben. „Wir können nicht die Aktionäre enteignen, wenn wir ihnen nicht zuvor zumindest ein Übernahmeangebot unterbreitet haben“, sagt ein Berliner Regierungsvertreter, der mit den Details befasst ist. Das größte Hindernis auf dem Weg zum Ziel ist die Klausel im Aktienrecht, die eine Drei-Viertel-Mehrheit für eine Kapitalerhöhung vorschreibt. Denn mit 24 Prozent kann Flowers angesichts der geringen Präsenz der Aktionäre auf Hauptversammlungen in Deutschland immer sicher sein, eine Sperrminorität zu haben.
Ein Anteil von 50 Prozent an der HRE reicht dem Staat also nicht. Zumal bereits mit Flowers befreundete Investoren zusätzliche HRE-Aktien erworben haben. Das Finanzministerium rechnet damit, dass Flowers und seine Trittbrettfahrer bis zu 40 Prozent der Papiere halten.
Selbst wenn also das Kabinett am Mittwoch beschließen sollte, die Schwelle für Kapitalerhöhungen von 75 auf 50 Prozent zu verringern, könnte es am Ende knapp werden. „Der Bundesregierung läuft die Zeit davon“, sagt ein hochrangiger Frankfurter Banker. „Hätte sie von Anfang an nicht einen so weiten Bogen um die Frage der Enteignung gemacht, wäre sie nun längst weiter.“