Dass die Kaffee-Kette Tchibo Rolex-Uhren zum Sonderpreis angeboten hat, brachte ihr viel Aufmerksamkeit ein - und eine Menge Ärger. Nun hat der PR-Gag ein rechtliches Nachspiel.Köln/Hamburg - Die Werbe-Aktion schien so klug eingefädelt: Anfang Mai gab Tchibo bekannt, man werde in den Filialen künftig nicht nur Kaffee, Kuchen und die schon berühmte "Röster-Rente" verkaufen - sondern auch Rolex-Uhren zum Sonderpreis von 2002 Euro.
Schnell provozierte die Aktion Unmut allerorten: Rolex-Kunden, die ein Vielfaches bezahlt hatten, empörten sich, dass ihr Status-Symbol auch weniger zahlungsfreudigen Schichten zugänglich sein sollte. Tchibo-Kunden wunderten sich, wo die Uhren erhältlich seien - im Internet und in den Filialen seien keine genauen Hinweise zu finden. Bei genauem Nachfragen kam heraus: Tchibo bot bei rund 850 Filialen gerade mal 20 der Uhren an. Wer Interesse hatte, musste einen Antrag ausfüllen, dann sollte das Los entscheiden.
"Sofort klagen" Besonders groß aber war die Empörung beim Hersteller und seiner deutschen Tochter, der Rolex Uhren GmbH in Köln. Erst wunderte sie sich, woher die Uhren stammten, schnell drohte sie mit rechtlichen Schritten. Nun hat sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Tchibo gestellt, wie ihr Anwalt, Hans Hellmann, gegenüber SPIEGEL ONLINE bestätigte. In der Tchibo-Pressestelle war am Donnerstag zunächst niemand zu erreichen, der zu diesem Antrag Stellung nehmen wollte.
Wenn diese Verfügung nicht gewährt werde, sagt Rolex-Anwalt Hellmann weiter, werde man "sofort klagen" - und zwar auf Unterlassung und Schadenersatz. Zugleich wolle man Tchibo in diesem Fall zur Auskunft darüber zwingen, wie die fraglichen Uhren beschafft wurden. Hellmann und Rolex berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 5. März. Demnach müsse ein Einzelhändler bei derartigen Werbeaktionen sicher stellen, dass der beworbene Artikel drei Tage lang in ausreichender Zahl in allen Filialen vorrätig sei.
Auf zum Bundesgerichtshof?
Tchibo habe den guten Ruf der Rolex-Uhren für fragwürdige Eigenwerbung ausgenutzt, murrt der Anwalt. Man werde das Unternehmen ganz sicher nicht davonkommen lassen. Und diese Drohung wiegt schwer: Hellmann hat schon einmal für Rolex gegen Tchibo prozessiert und gewonnen: Ende der siebziger Jahre nämlich hatte der Tchibo unter dem Slogan "Ein Porsche zum Polo-Preis" Rolex-Imitate in seinen Filialen verkauft.
Der Rechtsstreit dauerte insgesamt 13 Jahre, im Jahr 1985 landete die Sache sogar vor dem Bundesgerichtshof. Damals wurde dem Großröster durch ein Unterlassungsurteil der Imitationen-Verkauf verboten. Und acht Jahre später musste Rolex im Rahmen eines Vergleichs Schadenersatz zahlen. Hellmann meint heute, Tchibo sei billig davongekommen, aber das ist relativ. Immerhin ging es um 2,3 Millionen Mark.
spiegel.de